Arbeitgeber:innen haben die Möglichkeit, Leistungen zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen und -stätten zu beantragen (§ 26 SGB IX). Auch weitere Hilfen bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung sind möglich und können gewährt werden. Zur Beratung und Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die Fachstelle.