Fachstelle

für Menschen mit Behinderung in Arbeit und Beruf

Die Fachstelle hat zur Aufgabe Arbeitnehmende mit Schwerbehinderung und deren Arbeitgebende zu beraten und unterstützen. Ziel ist es, dass Menschen unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf einer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt nachgehen können und Arbeitsplätze gesichert werden. Die Fachstelle ist zuständig für:

  • Prüfung und Bewilligung von begleitenden Hilfen (z.B. technische Arbeitsplatzausstattung, personenbezogenen Arbeitshilfen etc.)
  • Präventionsverfahren und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Verfahrensführung und Sachverhaltsermittlung beim besonderen Kündigungsschutz für Mitarbeitende mit Schwerbehinderung gemeinsam mit dem Inklusionsamt
  • Beratung von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden (mit Schwerbehinderung)