Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist das rechtlich stärkste Instrument, um privat und ohne Einbindung von außen seine Angelegenheiten für alle Lebensbereiche einschließlich Gesundheitsbelange zu regeln.
In einer Vorsorgevollmacht "sorge" ich für den Fall vor, dass ich aufgrund von Krankheit, Unfall oder Behinderung meine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Eine Vorsorgevollmacht kann ich nur erteilen, solange ich geschäftsfähig bin und die Tragweite des Inhaltes einer Vollmacht verstehe.
In einer Vorsorgevollmacht benenne ich eine Person meines Vertrauens, die im Falle, dass ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, dieses aufgrund der ausgestellten Vollmacht übernimmt.
Eine Vollmacht sollte auf meine eigene Person – Lebensbereich – zugeschnitten sein und die Bereiche:
Vermögenssorge
Umgang mit Behörden
Gesundheitsfürsorge
Rentenangelegenheiten
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Öffnen von Post
Wohnungsangelegenheiten etc.
beinhalten.
Eine Vorsorgevollmacht kann seit dem 01.07.2005 in der Betreuungsstelle der Stadt Arnsberg beglaubigt werden. Es wird nur beglaubigt, dass derjenige, der die Vollmacht ausgestellt hat (Vollmachtgeber), eigenhändig seine Unterschrift geleistet hat. Über den Inhalt der Vorsorgevollmacht wird nichts gesagt. Durch eine Beglaubigung soll das Rechtsinstrument der Vorsorgevollmacht gestärkt werden. Die Vollsorgevollmacht gab es aber schon immer und ist auch ohne Beglaubigung rechtsgültig.
Beglaubigung
Vorsorgevollmachten können von der Betreuungsstelle beglaubigt werden. Dieses stärkt die Dokumente im alltäglichen Rechtsverkehr. Die Betreuungsstelle kann bescheinigen, dass es sich bei einem vorliegenden Dokument um eins von der unterzeichnenden Person auch tatsächlich unterschriebenes Dokument handelt. Allerdings wird nicht die Akzeptanz und Tragweite einer Vollmacht geprüft.
Vereinbaren Sie einen Termin mit der Betreuungsstelle. Füllen Sie Ihre Vorsorgevollmacht mit Ihren persönlichen Daten und den Daten des Vollmachtnehmers/der Vollmachtnehmer aus. Lassen Sie die Vorsorgevollmacht vom Vollmachtnehmer/von den Vollmachtnehmern unterschreiben. Ihre Unterschrift leisten Sie erst in der Betreuungsstelle (Beglaubigung). Bringen Sie Ihren gültigen Ausweis/Reisepass sowie 10 Euro Gebühr zur Beglaubigung mit.
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