Patientenverfügung
Solange Sie noch selbst bestimmen können, welche Untersuchungen, Behandlung oder Pflege Sie wünschen oder nicht wünschen, ist Ihre Entscheidung in Form einer Patientenverfügung für den Arzt verbindlich. Er darf gegen Ihren Willen keine Maßnahmen treffen.
Sie legen also mit einer Patientenverfügung im voraus fest, welche ärztlichen Maßnahmen bei einer Erkrankung ergriffen werden sollen, welche gar nicht in Betracht kommen, falls Sie sich nicht mehr äußern können.
Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Behandlungswünsche formulieren:
- einmal Wunsch auf Behandlungsverzicht (z.B. keine Wiederbelebung)
- zum anderen der Wunsch auf Behandlungsfortführung im Sinne ganzheitlicher Sterbebegleitung / Palliativmedizin
Aktive Sterbehilfe oder Tötung auf Verlangen ist ein rechtwidriges strafbares Tötungsdelikt. Sie wird bei einer dahingehend lautenden Patientenverfügung nicht geleistet werden.
Nehmen Sie zum Inhalt Ihrer Patientenverfügung bitte die Beratung Ihres Arztes in Anspruch.
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.