Betriebs- und Energiekosten haben sich für Mieter:innen und Eigentümer:innen erhöht. Daher soll hier informiert werden, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.
Ich beziehe laufend Bürgergeld oder Grundsicherung:
Bitte reichen Sie die Heiz- bzw. Betriebskostenabrechnung im Amt für Grundsicherung|Jobcenter|Wohngeldstelle ein. Es wird dann geprüft, ob der Rechnungsbetrag ganz oder teilweise übernommen werden kann. In der Regel ist eine Übernahme von Heiz- und Betriebskostennachzahlungen möglich, sofern die Kosten angemessen sind und es sich um keine Zahlungsrückstände handelt. Die Angemessenheit der Heizkosten wird anhand des Bundesheizkostenspiegels geprüft.
Ich beziehe kein Bürgergeld/Grundsicherung:
Evtl. haben Sie einen einmaligen Anspruch auf Bürgergeld/Grundsicherung. Voraussetzung ist, dass ihr Einkommen nur in geringer Höhe über einem Sozialleistungsanspruch und ihr Vermögen nicht über dem Vermögensschonbetrag liegt. Außerdem muss der Antrag auf Übernahme innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit eingereicht werden. Darüber hinaus ist keine Übernahme möglich (§ 37 Absatz 2 Sozialgesetzbuch II).
Kurzantrag auf eine einmalige Beihilfe zur Heiz- und/oder Betriebskostenabrechnung
Bei rückständigen Haushaltsenergiekosten kann in der Regel keine finanzielle Unterstützung erfolgen. Nur in Ausnahmefällen kann ein Darlehn gewährt werden.
Sie müssen im Vorfeld alle Möglichkeiten der Selbsthilfe wahrnehmen und dies nachweisen. Dies sind u.a.:
In 2023 besteht außerdem in Einzelfällen die Möglichkeit einer Hilfe aus dem Stärkungspakt. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Rückfragen richten Sie bitte an jobcenter@arnsberg.de oder unter 02932 201 4000.
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