Sterbefall

Jeder Sterbefall muss in Deutschland beim dem Standesamt angezeigt werden, wo der Tod eingetreten ist - unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnort. In der Regel übernimmt das beautragte Bestattungsunternehmen die Formalitäten.

Bestattungsunternehmen aus Arnsberg und Umgebung, die im Standesamt ein Schließfach besitzen, legen die Sterbefallunterlagen wie bisher bitte in ihr Fach.

Auswärtige Bestatter senden uns die notwendigen Unterlagen bitte vorab per E-Mail an sterbefall@​arnsberg.de. Bei Abholung sind dann die Originalunterlagen vorzulegen.

 

Notwendige Unterlagen

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Sterbefallanzeige des Krankenhauses oder sonstigen öffentlichen Einrichtung
  • Sterbefallanzeige der Kriminalpolizei bei nicht natürlichem Tod
  • Personalausweis oder Reisepass Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde
  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Sterbefallanzeige des Krankenhauses oder sonstigen öffentlichen Einrichtung
  • Sterbefallanzeige der Kriminalpolizei bei nicht natürlichem Tod
  • Personalausweis oder Reisepass Meldebescheinigung
  • Eheurkunde (bei Eheschließung vor 1958)                              
  • Beglaubigte Ablichtung des beim Standesamt als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuchs (bei Eheschließung ab 1958)
  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Sterbefallanzeige des Krankenhauses oder sonstigen öffentlichen Einrichtung
  • Sterbefallanzeige der Kriminalpolizei bei nicht natürlichem Tod
  • Personalausweis oder Reisepass Meldebescheinigung
  • Eheurkunde (bei Eheschließung vor 1958)                              
  • Beglaubigte Ablichtung des beim Standesamt als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuchs (bei Eheschließung ab 1958)
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Sterbefallanzeige des Krankenhauses oder sonstigen öffentlichen Einrichtung
  • Sterbefallanzeige der Kriminalpolizei bei nicht natürlichem Tod
  • Personalausweis oder Reisepass Meldebescheinigung
  • Eheurkunde (bei Eheschließung vor 1958)                              
  • Beglaubigte Ablichtung des beim Standesamt als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuchs (bei Eheschließung ab 1958)
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil

Die Beurkundung eines Sterbefalls ist kostenlos.

Grundsätzlich werden gebührenfreie Urkunden/Bescheinigungen ausgestellt für

  • die Krankenkasse,
  • die Sozialversicherung,
  • die Bestattung (z.B. Friedhofsverwaltung, Kirchengemeinde).

Urkunden für private Zwecke sind gebührenpflichtig:

  • 10,00 Euro für die erste Urkunde,
  •  5,00  Euro für jede weitere Urkunde.