Restabfälle können nicht über Systeme der Wiederverwertung, z.B. Glascontainer, Altpapiertonne und Gelber Sack entsorgt werden.
Was gehört in die graue Tonne?
Glühbirnen, Fensterglas, Hygieneartikel, kalte Asche, Knochen, Porzellan, Steingut (Teller, Schüsseln, Übertöpfe, etc.), Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Nichtverpackungskunststoffe wie z.B. Bilderrahmen, Aktenordner, Spielzeug, Kabel, Plastikeimer und -schüsseln.
Nicht in die graue Tonne gehört!
Bauschutt, wie z.B. Beton, Pflastersteine, Steinplatten, Fliesen, Laminat oder Parkett. Restabfallbehälter bei denen diese Befüllung festgestellt wird, werden nicht geleert.
Ist eine Restmülltonne zu schwer, wird diese ebenfalls nicht abgeholt, da dies zu Beschädigungen, der Behälter und des Abfallsammelfahrzeuges führen kann.
Sie haben einmal mehr Restmüll als in die graue Tonne passt?
Sollten einmal größere Abfallmengen anfallen, kann eine Sonderleerung des Abfallbehälters beantragt werden. Dafür schicken Sie bitte eine E-Mail an abfallwirtschaft@arnsberg.de und geben die Behälternummer des zu leerenden Behälters und Ihre Anschrift als Rechnungsempfänger mit an. Darüber hinaus können Sie in allen Stadtbüros der Stadtverwaltung kostenpflichtige Restabfallsäcke erwerben. Die Restabfallsäcke können am Abfuhrtag neben die Restmülltonne gestellt werden.
Wie viele Restabfallbehälter benötigt werden richtet sich nach der gemeldeten Personenzahl auf dem Grundstück.
Das Mindestvolumen staffelt sich wie folgt:
Entsprechend dieser Berechnung müssen soviele Behälter vorgehalten werden, das das Mindestvolumen erreicht oder überschritten wird.
Jahresgebühren seit dem 01.01.2022:
Änderung und Bestellung von Restabfallbehältern:
Die Gebühr für die Behälterauslieferung, -abholung und –tausch beträgt 31,00 € je Anfahrt.
Die Erstausstattung von Neubauten mit Abfallbehältern ist gebührenfrei. Die Erstausstattung mit Biotonnen ist gebührenfrei.
Wichtig:
Neubestellungen und Änderungen von Restabfallbehältern dürfen nur vom Grundstückseigentümer oder von einer beauftragten Person mit schriftlicher Vollmacht beantragt werden.
Notwendige Unterlagen:
Mögliche Ermäßigung/Billigkeitsregelung:
Es besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung auf die Gebühr für den 120 l-Behälter zu erhalten, insofern das angeschlossene Grundstück während des gesamten Kalenderjahres nachweislich nur von einer oder zwei Personen bewohnt war und die Anzahl der Leerungen bei einer Person vier und bei zwei Personen acht Leerungen nicht überschreitet. Die Ermäßigung beträgt in solchen Fällen für eine Person 50% der Gebühr und für zwei Personen 25% der Gebühr.
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