Die grüne Biotonne erfasst Küchen- und Gartenabfälle, damit diese zu Kompost verarbeitet werden können.
Die Nutzung der Biotonne ist freiwillig.
Sie ist seit dem 01.01.2016 erhältlich und wird in einem 14-tägigen Turnus geleert.
Die Biotonne gibt es in zwei Größen: 120 l und 240 l.
Für die Benutzung einer Biotonne fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.
Zu jedem Restabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen über 1100 l werden maximal fünf Biotonnen 240 l auf Antrag hinzugestellt.
Die Biotonne ist serienmäßig ab Werk mit einem normalen Deckel ausgestattet, den man schon von der Restmülltonne und der Altpapiertonne kennt. Ein spezieller Filterdeckel kann gegen Aufpreis auf Wunsch über die Technischen Dienste Arnsberg erworben werden.
Der Filterdeckel kostet inklusive Montage einmalig 74,00 €.
Ein Biofiltersatz kostet 22,50 €. Der Einbau Service kostet 31,00 €
Einen Vorsortierbehälter für den Haushalt – 10 Liter, mit Deckel – können Sie zum Preis von 5,00 € beim Wertstoffbringhof erwerben.
Im Handel werden teilweise Einlegesäcke und/oder Müllbeutel für die Biotonne angeboten, die auch zu 100 % kompostierbar sind. Vom Kompostwerk Hellefelder Höhe, wo die Bioabfälle entsorgt und kompostiert werden, haben wir jedoch die Mitteilung erhalten, dass die dortige Vorsortieranlage nicht unterscheiden kann, ob es sich bei den Abfallsäcken um herkömmlichen Plastiksack oder um kompostierbare Säcke auf Stärkebasis handelt, so dass auch diese mit aussortiert werden. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Verwendung solcher Säcke nicht zweckdienlich.
Wir empfehlen daher für die Umverpackung des Biomülls Zeitungspapier oder unbedruckte / unbeschichtete Kartonagen zu benutzen.
Sie Können sich auch gerne beim Kompostwerk selbst erkundigen, s. Link unten.
Wer Eigenkompostierung ohne Biotonne betreibt, kann einen Nachlass auf die jährlichen Abfallgebühren beantragen dazu muss ein Antrag auf Ermäßigung ausgefüllt, unterschrieben und mit den entsprechenden Unterlagen zurückgeschickt werden.
Voraussetzung für einen Nachlass bei Eigenkompostierung ist eine Mindestnutzgartenfläche von 50m² je Bewohner des Grundstücks. Zur Nutzgartenfläche zählen beispielsweise die Flächen zum Anbau von Kräutern, Obst, Gemüse und weiteren (Nutz-)Pflanzen. Die sachgerechte und umweltfreundliche Kompostbewirtschaftung muss das ganze Jahr über durchgeführt werden.
Der Nachlass wird bei erstmaliger Beantragung für die noch verbleibenden vollen Monate des betreffenden Jahres anteilig nach Zwölfteln gewährt. Der Nachlass wird jeweils für 5 Jahre gewährt. Danach kann bzw. muss der Antrag neu gestellt werden.