Im Rahmen von Baumaßnahmen werden in Arnsberg auch heute noch Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Bei den Bombenblindgängern handelt es sich grundsätzlich um zündfähige Sprengkörper, die in den meisten Fällen kurzfristig entschärft werden müssen. Das hat Evakuierungsmaßnahmen zur Folge.
Der Kampfmittelräumdienst legt einen Evakuierungsbereich im Umkreis des Fundortes fest. Informationen und Pläne zum Evakuierungsbereich sind unter "Aktuelles" zu finden.
Wurde der Blindgänger entschärft und die Evakuierungsmaßnahme offiziell beendet, wird über die oben genannten Kanäle informiert. Vorher darf der Evakuierungsbereich nicht betreten werden.
Die Stadt Arnsberg richtet für den Zeitraum der Evakuierung eine Unterkunft ein. Wer keine Möglichkeit hat, wo anders unterzukommen, kann sich in dieser Unterkunft einfinden.
Wo dieser Ort eingerichtet wird, wissen die Einsatzkräfte vor Ort und ist ebenfalls über das Service-Telefon der Stadt Arnsberg 02932 2010 sowie unter "Aktuelles" zu erfahren.
Hilfebedürftige Personen, die nicht in der Lage sind, ihre Wohnung eigenständig zu verlassen, können bei den Einsatzkräften vor Ort oder über das Service-Telefon der Stadt Arnsberg unter 02932 2010 gemeldet werden. In diesen Fällen wird ein kostenloser Transport organisiert.
Einrichtungen, die im Evakuierungsbereich liegen, werden informiert und nehmen Kontakt zu den Eltern zum weiteren Vorgehen auf. Wer nicht sicher weiß, wo und wann die eigenen Kinder abgeholt werden können, informiert sich über das Service-Telefon 02932 2010 oder unter "Aktuelles".
Die Evakuierung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen Feuerwehr | Rettungsdienst, Ordnungsamt und der jeweiligen Einrichtungsleitung. Die Stadt Arnsberg kümmert sich um den Transport von Patient:innen bzw. Bewohnenden aus der jeweiligen Einrichtung und auch wieder zurück.
Busse und Bahnen dürfen während der Evakuierung nicht durch den Evakuierungsbereich fahren. Fahrgäste müssen sich gegebenenfalls auf längere Wartezeiten einstellen.
Im Rahmen der Evakuierung werden alle betroffenen Zufahrten zum Evakuierungsbereich gesperrt und dürfen nicht befahren werden.
Haustiere sind in den Unterkünften willkommen. Kleintiere können in geeigneten Transportboxen mitgebracht werden. Für Hunde herrscht Leinenpflicht und ggf. Maulkorbpflicht. Zudem sollten Haustierhalter:innen daran denken, Tierfutter in kleinen Mengen mitzunehmen.
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