Osterfeuer in Arnsberg 2025

Arnsberg. Auch in diesem Jahr finden in den Arnsberger Ortsteilen wieder die traditionellen Osterfeuer statt. Der städtischen Ordnungsbehörde wurden 13 Veranstaltungen angezeigt, die nach dem aktuellen Kenntnisstand der Stadt Arnsberg stattfinden sollen.

Übersicht der Osterfeuer am Ostersonntag, 20 April

  • Arnsberg: Arnsberger Heimatbund e.V., Kreuzberg / Osterfeuerwiese
  • Bachum: Vereinsring Bachum, Oberhalb der Straße „Zum Heimerich“
  • Bruchhausen: Vereinsring Bruchhausen, Ruhrwiese in der Nähe des Sportplatzes, „Am Hackeland 1“
  • Herdringen: Vereinsring Herdringen, Oberhalb Panoramaweg - Richtung Steinbruch
  • Holzen: Feuerwehr Holzen, Wiese unterhalb der SGV-Hütte
  • Hüsten: Spielmannszug „In Treue Fest“, Festplatz Riggenweide
  • Müschede: Musikverein Müschede, Wendekreis „Wicheler Höhe“ /ehem. Standortübungsplatz
  • Neheim: Schützenbruderschaft St. Johannes Baptist Neheim 1607 e.V.“, Wiese unterhalb Dorint Hotel, Straße „Zu den drei Bänken“
  • Neheim: Schützenverein Moosfelde e.V., Zeltwiese am Bürgerhaus, Straße „Zu den Gärten 69“
  • Niedereimer: Vereinsring Niedereimer, Straße „Zum Eichhahn / Am Wannebach“
  • Uentrop: Interessengemeinschaft Uentrop, Auf der Höhe, "Dorfstraße 32"
  • Voßwinkel: Dorfgemeinschaft Voßwinkel, „Am Höppen Kopp“
  • Oeventrop: Brauchtumsverein Osterfeuer Oeventrop e.V.“, Abbrennplatz gegenüber der Schützenhalle

Die finale Entscheidung zur Durchführung der Osterfeuer liegt bei den Veranstaltern. Osterfeuer, die den Mindestabstand von 100 Metern zur Waldgrenze unterschreiten, bedürfen aufgrund der Waldbrandgefahr einer Ausnahmegenehmigung der Forstbehörde.

Sofern sich die Wetterprognose nicht mehr entscheidend ändert, bestehen aus Sicht der Stadt Arnsberg keine Bedenken, die Veranstaltungen stattfinden zu lassen. Alle Besucherinnen und Besucher der Osterfeuer werden gebeten, Rücksicht zu nehmen und die Sicherheit vor Ort nicht zu gefährden.

Die Stadt Arnsberg wünscht allen Veranstaltern und Gästen schöne Momente bei den Osterfeuern im Stadtgebiet.