Erster Hauptsteuertermin in 2025 ist am 15. Februar – Einsprüche zur Grundsteuer nur beim Finanzamt Arnsberg möglich

Die Stadt Arnsberg informiert, dass am kommenden Samstag, 15. Februar, der erste Hauptsteuertermin im laufenden Jahr ist, an dem Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer fällig werden. Alle zahlungspflichtigen Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dieses bei Ihren Überweisungen zu beachten und fällige Beträge fristgerecht unter Angabe des/der jeweiligen Kassenzeichen/-s auf das Konto DE16466500050000000026 bei der Sparkasse Mitten im Sauerland zu überweisen.

Überweisungen an die Sparkasse

Eine einfache und bequeme Möglichkeit bietet auch weiterhin das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Hierbei übernimmt die Stadtkasse die Verantwortung für einen pünktlichen Zahlungseingang. Entsprechende Vordrucke stehen als Download unter „www.arnsberg.de/IBAN“ zur Verfügung, liegen auch in allen Arnsberger Stadtbüros aus und waren dem Grundbesitzabgabenbescheid 2025 auf dem roten Beiblatt beigefügt.

SEPA-Lastschriftmandat im Download

Die Stadt Arnsberg weist in diesem Zusammenhang noch auf folgende Informationen hinsichtlich der Grundsteuerreform hin: Die Stadt Arnsberg ist bei der Festsetzung der Grundsteuer an die Veranlagungen des Finanzamtes gebunden und hat keinen eigenen Entscheidungsspielraum. Richtiger Adressat für Einwände gegen die Bewertung ist damit das Finanzamt Arnsberg und nicht die Stadtverwaltung Arnsberg. Die Stadt hat auch keinen Einfluss auf bereits beim Finanzamt Arnsberg eingelegte Einsprüche. Bis zur abschließenden Entscheidung durch das Finanzamt bleibt der bisher ergangene Grundsteuermessbescheid für die Stadt Arnsberg bindend und die festgesetzten Beträge sind zu entrichten.

Einwände zur Grundsteuer an das Finanzamt Arnsberg

Die Steuerpflichtigen werden gebeten zu kontrollieren, ob sich ihr Kassenzeichen geändert hat (z.B. aufgrund eines Eigentumswechsels beispielsweise von Einzelperson auf Ehegatten oder Nießbrauchnehmer auf Eigentümer). Sollte dieses der Fall sein, ist das bisherige Lastschriftmandat erloschen. Um die Forderung weiterhin oder zukünftig abbuchen zu können, benötigt die Stadtkasse Arnsberg ein neues SEPA-Lastschriftmandat für das aktuelle Kassenzeichen.

Fragen beantwortet die Stadtkasse

Fragen zum Lastschrifteinzug beantworten die Mitarbeiter/innen der Stadtkasse gern unter den Rufnummern 02932/ 201-0. Die Stadtkasse Arnsberg bittet zudem darum, dass die Mitarbeiter:nnen der Stadtkasse auch dann informiert werden, wenn sich die persönliche Bankverbindung geändert hat.