Bundestagswahl 2025 am 23. Februar: So werden die Briefwahlunterlagen beantragt - Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich

Am Sonntag, 23. Februar, findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht persönlich aufsuchen kann oder möchte, hat die Möglichkeit bis spätestens Freitag, 21. Februar, Briefwahlunterlagen bei der Stadt zu beantragen.

Sonntag, 23. Februar, findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht persönlich aufsuchen kann oder möchte, hat die Möglichkeit bis spätestens Freitag, 21. Februar, Briefwahlunterlagen bei der Stadt zu beantragen. |

Wichtiger Hinweis: Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich ab dem 7. Februar 2025). Es ist daher derzeit keine Eile bei der Beantragung geboten.

Briefwahl beantragen – so funktioniert’s

Um sich die Briefwahlunterlagen zuschicken zu lassen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

 

  1. Briefwahlunterlagen online anfordern

Die Briefwahlunterlagen können ab dem 13. Januar 2025 online – bis zum 18. Februar 2025, 12 Uhr – über https://kurzlinks.de/BriefwahlBTW angefordert werden.

Zudem sind die Wahlbenachrichtigungen, die von der Stadt Arnsberg noch verschickt werden, mit einem QR-Code ausgestattet, der z.B. mit der Handykamera gescannt werden kann und die Wahlberechtigten direkt zu dem Online-Antrag weiterleitet. Die Unterlagen werden anschließend per Post versendet. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten Ende Januar zugestellt.

 

  1. Antrag per E-Mail oder Post – Unterlagen per Post

Wahlberechtigte Personen können die Briefwahlunterlagen schriftlich beim Wahlbüro der Stadt Arnsberg anfordern und dazu die Wahlbenachrichtigung benutzen. Anträge sind zudem auch per Brief (Wahlbüro Stadt Arnsberg, Alter Markt 19, 59821 Arnsberg) oder per E-Mail an wahlbuero@​arnsberg.de möglich. Anschließend bekommt der Antragsteller die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Kurzentschlossene Briefwähler:innen sollten aber die Versanddauer der Unterlagen über den Postweg mit einkalkulieren.

 

  1. Briefwahl persönlich beantragen und vor Ort wählen

Darüber hinaus können Wahlberechtigte den Wahlschein persönlich in einem Direktwahlbüro beantragen und vor Ort ihre Stimme abgeben. Dabei muss lediglich der Personalausweis vorgelegt werden. Die Direktwahlbüros sind barrierefrei im Stadtbüro Neheim, Lange Wende 6a, 59755 Arnsberg und im Alten Rathaus Arnsberg, Rittersaal, Alter Markt 19, 59821 Arnsberg zu folgenden Öffnungszeiten zu erreichen:

Öffnungszeiten im Zeitraum vom 10. – 21. Februar:

KEINE TERMINVEREINBARUNG NOTWENDIG!

 

Stadtbüro Neheim, Lange Wende 6a, 59755 Arnsberg

Montags - Mittwochs       8 Uhr -12 Uhr und 13 Uhr - 16 Uhr

Donnerstags                    8 Uhr -12 Uhr und 13 Uhr - 18 Uhr

Freitag, 14.02.2025           8 Uhr -12 Uhr

Samstag, 15.02.2025        8 Uhr - 12 Uhr

Freitag, 21.02.2025           8 Uhr - 15 Uhr

 

Wahlbüro Arnsberg, Altes Rathaus -Rittersaal-, Alter Markt 9, 59821 Arnsberg

Montags                                      8 Uhr - 16 Uhr

Dienstags                                     8 Uhr - 18 Uhr

Mittwochs und Donnerstags       8 Uhr -16 Uhr

Freitag, 14.02.2025                       8 Uhr - 12 Uhr

Samstag, 15.02.2025                    8 Uhr - 12 Uhr

Freitag, 21.02.2025                       8 Uhr - 15 Uhr

 

Die Öffnung der Direktwahlbüros am letzten Freitag vor der Wahl, 21.02.2025 bis 15 Uhr, entspricht auch dem letzten Tag zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.

Eine spätere Beantragung ist dann nur noch bei nachgewiesener plötzlich auftretender Erkrankung bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.

 

Briefwahlunterlagen nicht erhalten?

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, diese aber bis zum 21. Februar nicht erhalten hat, kann sich kurzfristig Ersatzunterlagen ausstellen lassen. Dies ist möglich am Samstag, 22. Februar, zwischen 8 und 12 Uhr im Wahlbüro im Alten Rathaus in Arnsberg, Alter Markt 19, 59821 Arnsberg.

Unterlagen bitte rechtzeitig abschicken!

Die roten Wahlbriefe mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen können im Inland unfrankiert in jeden Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden, ebenso in die Briefkästen der Stadt Arnsberg an den ehemaligen Stadtbüros in Hüsten und Oeventrop, am Stadtbüro Neheim, am Rathausplatz 2 sowie am Alten Rathaus Arnsberg, Alter Markt 19. Auch die Direktwahlbüros (Stadtbüro Neheim und Altes Rathaus Arnsberg) nehmen die Wahlbriefe an.

Rote Wahlbriefe werden auch im Direktwahlbüro angenommen

Briefwähler:innen müssen unbedingt darauf achten, den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abzuschicken oder einzuwerfen. Berücksichtigt werden alle Wahlbriefe, die bis einschließlich Samstag, 22. Februar, postalisch bei der Stadt eingehen oder bis spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr in einen der Briefkästen der Stadt Arnsberg eingeworfen werden. Später zugegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.