Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.
Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:
- die Suchfunktion
- das ArnsberGIS
- die Inhalte der Channel-Seiten
fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.
Falk
Hackel
Verwaltungssachbearbeiter Untere Denkmalbehörde
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Michael
Becker
Techn. Sachbearbeiter Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Dieter
Fischer
Verwaltungstätigkeiten, Städtebauförderung, wiederkehrende bauaufsichtliche Prüfungen
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Melanie
Zimmerling
Verwaltungssachbearbeiterin Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Eda
Soylu-Yilmaz
Techn. Sachbearbeiterin Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Ina
Scheibel
Beratung Bau- und Planungsrecht; Techn. Sachbearbeiterin Bauaufsicht
bauberatung-corona
Montag
Aktuell Montag und Dienstag nur noch telefonisch oder per E-Mail. Keine persönlichen Sprechzeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Dienstag
Aktuell Montag und Dienstag nur noch telefonisch oder per E-Mail. Keine persönlichen Sprechzeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Freitext
Postalische Anschrift:
Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg
Diana
Schüler
Techn. Sachbearbeiterin Bauaufsicht, Wohnen Gebäudeklasse 1-3, gesamtes Stadtgebiet; Abnahme Fliegende Bauten
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Nina
Vollmer
Verwaltungssachbearbeiterin Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Frank
Sellmann
Brandschutzexperte, Statik, wiederkehrende Prüfungen
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Heike
Volz
Verwaltungssachbearbeiterin Baulastenverzeichnis, Grundstücksteilung, Abgeschlossenheitsbescheinigungen
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Henrik
Kosinski
Beratung Bau- und Planungsrecht
bauberatung-corona
Montag
Aktuell Montag und Dienstag nur noch telefonisch oder per E-Mail. Keine persönlichen Sprechzeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Dienstag
Aktuell Montag und Dienstag nur noch telefonisch oder per E-Mail. Keine persönlichen Sprechzeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Freitext
Postalische Anschrift:
Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg
Anna Lena
Wirth
Techn. Sachbearbeiterin Untere Denkmalbehörde
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Falk
Stankowski
Fachdienstleitung
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Lina
Schmiz
Techn. Sachbearbeiterin Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Christian
Smolenski
Techn. Sachbearbeiter Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Anja
Assheuer
Verwaltungssachbearbeiterin Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Daniel
Vogt
Verfahrensbetreuung, Projekt Digitalisierung
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Kornelia
Westig
Datenerfassung
bauberatung
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Postalische Anschrift:
Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg
In den Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können.
Die NRW.Bank informiert ihre Darlehensnehmer rechtzeitig über die jeweilige Zinserhöhung.
Gleichzeitig weist sie auf die Möglichkeit hin, dass der Zinssatz auf Antrag für den jeweiligen Zeitraum gesenkt werden kann. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmer und dessen Haushaltsangehörigen abhängig.
Hierfür ist eine Einkommensbescheinigung notwendig, die die Stadt Arnsberg ausstellt.
Die Einkommensberechnung erfolgt auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW).
Unter welchen Voraussetzungen die Zinssenkung für Sie in Frage kommt, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Anschreiben der NRW.BANK. Dort steht, um wieviel Prozent Ihr Einkommen die maßgeblichen Einkommensgrenzen überschreiten darf, bzw. unterschreiten muss, damit der Antrag auf Zinssenkung Erfolg haben wird.
Werden die Voraussetzungen für einen Zinssenkungsantrag erfüllt, wird die Einkommensbescheinigung erstellt und mit dem Antrag zusammen von uns direkt an die NRW.Bank übersandt. Eine Kopie der Einkommensbescheinigung erhalten Sie ebenfalls.
Anschließend erhalten Sie von der NRW.Bank ein Schreiben mit der Mitteilung über Ihren zukünftig geltenden Zinssatz.
Einkommensbescheinigungen | 20,00 € |
Ablehnung | 10,00 € |
Folgende Unterlagen sind für einen Zinssenkungsantrag einzureichen:
z.B.
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) i.V.m. den
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
und den individuellen Vereinbarungen Ihres Darlehensvertrags