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Haushalt/Einnahmeverwaltung
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Nach Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch oder per Email direkt mit Ihrer/Ihrem Ansprechpartner*in.
In den Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können.
Die NRW.Bank informiert ihre Darlehensnehmer rechtzeitig über die jeweilige Zinserhöhung.
Gleichzeitig weist sie auf die Möglichkeit hin, dass der Zinssatz auf Antrag für den jeweiligen Zeitraum gesenkt werden kann. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmer und dessen Haushaltsangehörigen abhängig.
Hierfür ist eine Einkommensbescheinigung notwendig, die die Stadt Arnsberg ausstellt.
Die Einkommensberechnung erfolgt auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW).
Unter welchen Voraussetzungen die Zinssenkung für Sie in Frage kommt, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Anschreiben der NRW.BANK. Dort steht, um wieviel Prozent Ihr Einkommen die maßgeblichen Einkommensgrenzen überschreiten darf, bzw. unterschreiten muss, damit der Antrag auf Zinssenkung Erfolg haben wird.
Werden die Voraussetzungen für einen Zinssenkungsantrag erfüllt, wird die Einkommensbescheinigung erstellt und mit dem Antrag zusammen von uns direkt an die NRW.Bank übersandt. Eine Kopie der Einkommensbescheinigung erhalten Sie ebenfalls.
Anschließend erhalten Sie von der NRW.Bank ein Schreiben mit der Mitteilung über Ihren zukünftig geltenden Zinssatz.
Einkommensbescheinigungen | 20,00 € |
Ablehnung | 10,00 € |
Folgende Unterlagen sind für einen Zinssenkungsantrag einzureichen:
z.B.
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) i.V.m. den
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
und den individuellen Vereinbarungen Ihres Darlehensvertrags
Amt für Grundsicherung|Jobcenter|Wohngeldstelle
Lange Wende 42
59755
Arnsberg
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