Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) entscheiden über einen erforderlichen Hilfebedarf (Hilfen zur Erziehung). Die finanziellen Leistungen der Jugendhilfe als Folge einer erzieherischen Hilfe bezeichnet man als wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH). Sie bewilligt Leistungen, überprüft die finanzielle Situation der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen und vieles mehr.

Folgende Hilfen können bei Bedarf geleistet werden:

  • Hilfen für Kinder in Krisen- und Notsituationen
  • Gemeinsame Wohnformen für alleinerziehende Mütter/Väter und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr
  • Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche
  • Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige
  • Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte oder hiervon Bedrohte

Hilfeformen:

  • Ambulante Hilfen (das Kind wohnt weiterhin zuhause)
  • Teilstationäre Maßnahmen (das Kind wird in einer Tagesgruppe oder teilweise in einer Einrichtung betreut, wohnt aber weiterhin zuhause)
  • Stationäre Maßnahmen (das Kind wohnt in einer Einrichtung, einer Pflegefamilie oder sonstigen betreuten Wohnform)

Ebenfalls Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe ist die Heranziehung zum Kostenbeitrag zu den gewährten Hilfen durch Leistungsbescheid des Jugendamtes.