Wiederkehrende bauaufsichtliche Prüfungen

Gebäude besonderer Art oder Nutzung - sogenannte Sonderbauten - werden in regelmäßigen Abständen (s. § 10 Prüfverordnung NRW) auf ihre bauliche Sicherheit überprüft. Sonderbauten sind in der Regel größere Gebäude, in denen sich eine große Anzahl von Personen aufhalten. Hierdurch besteht ein deutlich höheres Gefahrenpotential als beispielsweise bei einem Wohnhaus. Bei den wiederkehrenden bauaufsichtlichen Prüfungen, an denen auch die städtische Brandschutzdienststelle teilnimmt, prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob das Gebäude noch nach den Vorgaben der Baugenehmigung genutzt wird. Dazu gehört auch u.a. die Kennzeichnung und Freihaltung von Rettungswegen sowie die ordnungsgemäße Instandhaltung und Prüfung der technischen Anlagen.

Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.

Stand 2025: 98 € pro Stunde

Aktuelle Berichte von staatl. anerkannten Sachverständigen über die Prüfung der technischen Anlagen gemäß §§ 1 und 2 der Prüfverordnung NRW.

Sonderbauten Brandschutz baulicher Brandschutz

Kontakt

Verwaltungstätigkeiten, Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG, wiederkehrende bauaufsichtliche Prüfungen

Nebenstelle Am Hüttengraben 31
Am Hüttengraben 31
59759 Arnsberg

nach Terminvereinbarung

Brandschutzexperte, Statik, wiederkehrende Prüfungen

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