Unser
Stadtbüro
Ihr Recht auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten
Sie erhalten wenige Tage nach Antragstellung eine schriftliche Bestätigung mit der Post.
Ihr Recht auf Einrichtung einer Auskunftssperre
Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass im Falle einer Sie betreffenden Auskunftserteilung Ihnen oder einer anderen Person, insbesondere einem Familienangehörigen, Lebensgefahr oder andere schwerwiegende Gefahren drohen, können Sie bei Ihrer Meldebehörde kostenfrei die Einrichtung einer Auskunftssperre beantragen.
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