Wertermittlung für Sozialbehörden

Die Leistungen erfolgen im Rahmen der Amtshilfe. Es sind somit bei Behörden desselben Rechtsträgers
keine Verwaltungsgebühren zu entrichten.

Die Wertermittlung erfolgt in vereinfachter Form und wird nach einer Ortsbesichtigung wie folgt vorgenommen:




  • Ermittlung des Bodenwertes unter Berücksichtigung aller wertbestimmenden Eigenschaften (u.a. Lage, Größe, Zuschnitt, Topografie)
  • Berechnung aller für das Wertermittlungsverfahren notwendigen Größen
  • Wertermittlung der baulichen Anlagen entsprechend der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den aktuellen Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006)
  • Ermittlung des Verkehrswertes unter Zugrundelegung des Grundstücksmarktberichtes für die Stadt Arnsberg


In Verbindung mit dem Antrag für eine Wertermittlung sollte ein ausgefüllter Erhebungsbogen mit den grundstücksspezifischen Angaben eingereicht werden.