Sonja
Stirnberg
Versicherungsmanagement / Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten / Schiedsamtsangelegenheiten
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Sabrina
Haase
Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Schöffinnen / Schöffen - Jugendschöffinnen / Jugendschöffen
Die Bewerbungsfrist für die Wahlperiode 2024 - 2028 ist abgelaufen!
Die Vorschlagslisten der Stadt Arnsberg wurden vom Rat / Jugendhilfeausschuss beschlossen und an das Amtsgericht abgegeben. Dort tagt im letzten Quartal dieses Jahres der sogenannte Schöffenwahlausschuss und wählt aus den Listen die notwendige Anzahl an SchöffInnen und Hilfs-SchöffInnen.
Die ausgewählten Personen erhalten in der Regel eine entsprechende Benachrichtigung!
Personen die eine solche Benachrichtigung nicht erhalten, sind dann auch nicht ausgewählt worden.
Wahlperiode 2029 - 2033
Die Stadt Arnsberg sucht daher erst wieder im Jahr 2028 Frauen, Männer, Diverse, die in der Wahlperiode 2029 - 2033 in der Funktion als Schöff:innen / Jugendschöff:innen als Vertreter:innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen / Jugendstrafsachen mitwirken möchten.
Folgende Mindestvoraussetzung müssen dazu erfüllt sein:
Sie müssen
- in der Stadt Arnsberg wohnen,
- zu Beginn der Wahlperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt
- und Deutsche sein.
Wer sich als Jugenschöffin/Jugenschöffe bewirbt, sollte erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Anhaltspunkte für eine solche Qualifikation ergeben sich aus beruflicher Tätigkeit, aber auch aus ehrenamtlicher Tätigkeit im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich sowie im Rahmen von privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit.
Nähere Informationen zum Amt einer Schöffin / eines Schöffen, bzw. einer Jugendschöffin / eines Jugendschöffen und den weiteren Voraussetzungen erhalten Sie auf der Internetseite des
Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. - Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) - http://www.schoeffen.de/ ,
bei der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen - Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. -
http://www.schoeffen-nrw.de/ ,
oder des Justizministeriums NRW http://www.justiz.nrw.de/
Bewerbungsformular - vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
nach Terminvereinbarung
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