Melanie
Zimmerling
Verwaltungssachbearbeiterin Bauaufsicht
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Nina
Vollmer
Verwaltungssachbearbeiterin Bauaufsicht
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Anja
Assheuer
Verwaltungssachbearbeiterin Bauaufsicht, Baulastenverzeichnis Arnsberg und Rumbeck
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Was ist das?
Vor Einreichung des Bauantrages können Sie zu Fragen eines Bauvorhabens einen Vorbescheid beantragen. Ihre Fragen werden geprüft und das rechtsverbindliche Ergebnis wird Ihnen mit dem Vorbescheid schriftlich und gebührenpflichtig mitgeteilt.
Bei rein planungsrechtlichen Fragen ist ein Antrag auf Vorbescheid zu empfehlen.
Mit dem Antrag wird rechtsverbindlich geklärt, ob ein Grundstück grundsätzlich bebaut werden kann.
Der Vorbescheid ist drei Jahre gültig; er ersetzt aber nicht die erforderliche Baugenehmigung.
Je nach Fragestellung sind dem Antrag die Unterlagen beizufügen, die zur Beantwortung notwendig sind. Alle Antragsunterlagen (siehe unten) sind in zweifacher Ausfertigung beim Fachdienst Bauordnung | Denkmalpflege einzureichen.
Erforderliche Unterlagen je nach Vorhaben:
Im Prüfverfahren können sich je nach Fragestellung weitere einzureichende Unterlagen ergeben. Soll neben der planungsrechtlichen Zulässigkeit auch die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden, sind Bauvorlagen komplett wie für einen gemäß Bauprüfverordnung einzureichen.
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