Visumverlängerung

Wenn Sie aus einem Land kommen, mit dem Deutschland vertraglich die Visumbefreiung vereinbart hat, können Sie sich bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Mussten Sie bei der Einreise ein Visum vorweisen, ist darin festgelegt, wie lange Sie bleiben dürfen (maximal 90 Tage).


Verlängerung des Visums

Grundsätzlich müssen Sie mit Ablauf der Gültigkeit des Visums das Bundesgebiet wieder verlassen. Wenn Sie Ihren Besuchsaufenthalt verlängern möchten oder ein längerer Aufenthalt zwingend erforderlich wird, so müssen Sie dieses näher begründen.
 

Grundsätzlich gilt:

  • Ein Visum kann maximal für eine Gesamtgültigkeit von 90 Tagen verlängert werden.

 

  • Die Kosten Ihres Aufenthaltes müssen gesichert sein. Ggf.  muss Ihr Gastgeber eine neue Verpflichtungserklärung abgeben.

 

  • Sie brauchen eine gültige Krankenversicherung.

 

  • Die Gebühr für die Visumverlängerung beträgt 60,00 EUR.



Informationen zum Schengen-Visum und wer eins benötigt finden Sie hier   Schengen Visa Info
 
Hinweis:

Ein Besuchs-/Touristenvisum berechtigt Sie nicht zu arbeiten. Auch der visumfreie Aufenthalt darf dazu nicht genutzt werden.

Kontakt

A bis F allgem. Ausländerangelegenheiten, Visa- und Spätaussiedlerangelegenheiten
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Am Hüttengraben 29
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.

Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.