Wenn Sie aus einem Land kommen, mit dem Deutschland vertraglich die Visumbefreiung vereinbart hat, können Sie sich bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Mussten Sie bei der Einreise ein Visum vorweisen, ist darin festgelegt, wie lange Sie bleiben dürfen (maximal 90 Tage).
Verlängerung des Visums
Grundsätzlich müssen Sie mit Ablauf der Gültigkeit des Visums das Bundesgebiet wieder verlassen. Wenn Sie Ihren Besuchsaufenthalt verlängern möchten oder ein längerer Aufenthalt zwingend erforderlich wird, so müssen Sie dieses näher begründen.
Grundsätzlich gilt:
Informationen zum Schengen-Visum und wer eins benötigt finden Sie hier Schengen Visa Info
Hinweis:
Ein Besuchs-/Touristenvisum berechtigt Sie nicht zu arbeiten. Auch der visumfreie Aufenthalt darf dazu nicht genutzt werden.
Michael
Jachimski
A bis F allgem. Ausländerangelegenheiten, Visa- und Spätaussiedlerangelegenheiten
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Wenn Sie aus einem Land kommen, mit dem Deutschland vertraglich die Visumbefreiung vereinbart hat, können Sie sich bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Mussten Sie bei der Einreise ein Visum vorweisen, ist darin festgelegt, wie lange Sie bleiben dürfen (maximal 90 Tage).
Verlängerung des Visums
Grundsätzlich müssen Sie mit Ablauf der Gültigkeit des Visums das Bundesgebiet wieder verlassen. Wenn Sie Ihren Besuchsaufenthalt verlängern möchten oder ein längerer Aufenthalt zwingend erforderlich wird, so müssen Sie dieses näher begründen.
Grundsätzlich gilt:
Informationen zum Schengen-Visum und wer eins benötigt finden Sie hier Schengen Visa Info
Hinweis:
Ein Besuchs-/Touristenvisum berechtigt Sie nicht zu arbeiten. Auch der visumfreie Aufenthalt darf dazu nicht genutzt werden.
Tag | |
---|---|
Montag: | 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Dienstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Freitag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.