Vermessung

Vermessungen für die Stadtverwaltung Arnsberg

Bei der Stadt Arnsberg werden ausschließlich Vermessungen für interne Zwecke ausgeführt.

  •  Grenzanzeige

         Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit
         übertragen und dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Fehlende Grenzzeichen werden bei 
         einer Grenzanzeige nicht ersetzt.
         Das Ergebnis der Vermessung wird nicht beurkundet und nicht in das Liegenschaftskataster
         übernommen.

  •  Topographie

         Die Bedeutungen der griechischen Wörter topos (der Ort) und graphein (beschreiben)
         zeigen schon sehr deutlich die Aufgabenstellung der topographischen Vermessung. Im
         Gegensatz zur Liegenschaftsvermessung, bei der die rechtliche Lage von Grundstücks-
         grenzen und Gebäuden bestimmt wird oder zur Ingenieurvermessung, die bei der
         Herstellung und Kontrolle von Bauwerken zur Anwendung kommt, werden mit
         topographischen Vermessungen die Formen, Erscheinungen und Nutzungen der
         Erdoberfläche erfasst.


Vermessungen für das Liegenschaftskataster

Vermessungen (Teilungs-, Gebäude- und Grenzvermessungen), die zu den hoheitlichen Aufgaben gehören, dürfen nur von besonders befugten Stellen ausgeführt werden:

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI´s)

Hochsauerlandkreis
Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg



Kontakt

Geodaten, Vermessung

Nebenstelle Am Hüttengraben 31
Am Hüttengraben 31
59759 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung