Urkunden

Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie die Urkundenanforderung des Arnsberger Standesamtes nur unter den unten verlinkten Onine-Services finden.
Es existieren weitere Internetseiten, bei denen es sich um keine Serviceangebot der deutschen Standesämter handelt.- Diese sind kostenpflichtige Angebote von privaten Betreibern. Nutzen Sie für Ihre Urkundenanforderung bitte ausschließlich die unten angegebenen Links zum jeweiligen Online-Service.

Damit Personenstandsurkunden nicht in falsche Hände geraten, ist eine daten- und personenstandsrechtliche Absicherung der Ligitimität Ihrer Urkundenanforderung notwendig. Hierfür benötigt das Standesamt in jedem Fall eine Ausweiskopie des Urkundenanforderers. Falls weitere Dokumente für die Prüfung Ihrer Berechtigung benötigt werden, wird sich der / die zuständige Mitarbeiter/in mit Ihnen in Verbindung setzen. Dazu bitte auf Ihrer Urkundenanforderung Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben.

Wenn die Geburt, der Sterbefall bzw. die Eheschließung/Lebenspartnerschaft in Arnsberg beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Arnsberg
 

  • Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
    Es wird der Geburtsname, das Geburtsdatum, der Geburtsort und der Verwendungszweck benötigt.
  • Eheurkunden
    Es werden die Namen und Geburtsnamen der Ehegatten, das Heiratsdatum, der Heiratsort und der Verwendungszweck benötigt.
  • Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
    Es werden die Geburtsnamen der Lebenspartner/innen und, das Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft und der Verwendungszweck benötigt.
  • Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag:
    Es wird der Name, das Sterbedatum, der Sterbeort und der Verwendungszweck benötigt.


Alle Urkunden können auch mehrsprachlich (internationale Urkunden) ausgestellt werden.

Sie können Personenstandsurkunden von sich selbst oder von Verwandten in gerader Linie
 

  • online über das Service-Portal der Stadt Arnsberg (auf Grund der Umstellung des Zahlverfahrens steht diese Funktion aktuell nicht zur Verfügung; die Online-Beantragung wird in Kürze wieder möglich sein)
  • telefonisch beim Servicetelefon unter Tel. 02932/2010 oder
  • schriftlich (Standesamt, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg oder per Fax (02932/201-1238)


anfordern.

Die schriftliche Anforderung ist formlos oder über den hier angebotenen Vordruck möglich.
Den Vordruck drucken Sie bitte aus und senden ihn uns ausgefüllt und unterschrieben zu.

Abschriften aus älteren Personenstandsregistern (Geburtenregister 1875 bis 1913, Heiratsregister von 1875 bis 1943, Sterberegister von 1875 bis 1993, Stand: 2024) sind im Stadtarchiv verfügbar.
 

Die Gebühr für eine Urkunde bzw. eine Abschrift aus dem Register beträgt 10,00 Euro,
für jede weitere gleichartige Urkunde 5,00 Euro.

Zusätzlich berechnet das Standesamt für die Übersendung von Urkunden Portokosten in folgender Höhe:

allgemeine Urkundenanforderungen1,00 €
Urkunden für neugeborene Kinder1,60 €
Anschreiben nach Anmeldung der Eheschließung1,60 €
Abgabe der Anmeldung zur Eheschließung an andere Standesämter3,00 €

 

Für Rentenzwecke ist die Ausstellung und Zustellung gebührenfrei.

Die Urkunde wird Ihnen nach Eingang der Gebühren zugesandt.

Sollte Innerhalb von 4 Wochen nach Ihrer Anforderung keine Gebühr eingegangen sein, dann wird Ihre Anforderung als erledigt angesehen.

Bitte überweisen Sie die Gebühren bei telefonischer oder schriftlicher Anforderung an:

IBAN: DE16 4665 0005 0000 0000 26
BIC: WELADED1ARN
Verwendungszweck: St.Amtsgebühren P 4042652-3 Urkundenanforderung für (Name des Betreffenden)
 

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