Bei der Umlegung handelt es sich um ein privatnütziges Bodenordnungsverfahren gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches zur Schaffung von bebauungsfähigen Grundstücken. Die Umsetzung richtet sich nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes. Die Durchführung des Verfahrens obliegt dem Umlegungsausschuss, der in Nordrhein-Westfalen aus 5 Mitgliedern besteht. Von den 5 Mitgliedern dürfen 3 Mitglieder nicht dem Rat oder der Verwaltung angehören und müssen besondere Fachkenntnisse besitzen. 2 Mitglieder gehören dem Rat der Stadt Arnsberg an. Die Durchführung und Abwicklung der Verfahren obliegt der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, die im Fachbereich Planen|Bauen|Umwelt angesiedelt ist. Nähere Auskünfte zu den Umlegungsverfahren und dem Umlegungsausschuss erhalten Sie durch den Geschäftsführer des Ausschusses.
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