Michaela
Röbke
Dezernatsleitung
standard-FD-41-roebke
Montag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Michaela
Röbke
Dezernatsleitung
standard-FD-41-roebke
Montag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Kristin
Reinck
Stadtentwicklung, Stadterneuerung
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Jan
Birkenstock
Stadtentwicklung, Stadterneuerung
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Damit Städte die Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt der Bund und das Land NRW die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen der Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Städtebauförderung gibt es verschiedene Förderprogramme mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten:
Die Stadtverwaltung stellt einen Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg auf Gewährung einer Zuwendung für bestimmte Maßnahmen, die im Rahmen der Förderrichtlinien Stadterneuerung zuwendungsfähig sind.
Tag | |
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Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
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