Dr.
Birgitta
Plass
Dezernatsleitung
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
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Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
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Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
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Der Aufgabenbereich der Stadtplanung ist sehr vielfältig und erstreckt sich über die Bereiche Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Gemeinbedarfsanlagen, Freizeitanlagen, Verkehrsanlagen, Anlagen für die Ver- und Entsorgung sowie den Natur- und Landschaftsschutz und das Grünanlagennetz. Die Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Stadt oder Gemeinde und ist im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG). Jede Gemeinde kann im Rahmen der Gesetze, z. B. dem Baugesetzbuch (BauGB), ihre Entwicklung selbst bestimmen. Gleichzeitig aber ist jede Kommune auch dazu verpflichtet Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist" (§ 1 (3) BauGB). Die Bauleitpläne sind das wichtigste Instrument der Kommunen, um die Stadtentwicklung zu steuern. Mit ihrer Hilfe kann festgelegt werden, wo welche Nutzungen in welchem Umfang realisiert werden dürfen. In Arnsberg befasst sich der Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung mit der Thematik.
Nebenstelle Am Hüttengraben 31
Am Hüttengraben 31
59759
Arnsberg
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