Die Sexsteuer (Steuer auf Vergnügungen sexueller Art) ist eine örtliche Aufwandsteuer.
Die Steuer wird von der Kommune erhoben und die Einnahmen fließen ausschließlich ihr zu.
Der Besteuerung unterliegen die im Stadtgebiet der Stadt Arnsberg veranstalteten Vergnügungen sexueller Art (Veranstaltungen).
Dazu zählen z. B.
Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter).
Die Steuer wird nach der Größe der Veranstaltungsfläche bzw. bei sexuellen Handlungen außerhalb von Einrichtungen unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen für jede/n Prostituierte/n in Höhe von 6,00 Euro/Veranstaltungstag erhoben.
Die Veranstaltungen sind spätestens drei Werktage vor deren Beginn beim Fachdienst Steuerwesen der Stadt Arnsberg anzumelden. Bei Dauerveranstaltungen ist eine einmalige Anmeldung ausreichend.
Entsprechende Formulare zur Anmeldung finden Sie am Ende des Artikels.
Weitere Einzelheiten können der Sexsteuersatzung entnommen werden.
Zustellvollmacht
Wenn jeglicher Schriftverkehr hinsichtlich der Sexsteuer ausschließlich mit einer von Ihnen als Steuerpflichtige/Steuerpflichtiger bestimmten Person (z.B. Steuerberater) erfolgen soll, benötigt die Stadtverwaltung eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.
Nicole
Brinkmann
Vergnügungssteuer
steuern-brinkmann
Montag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Die Sexsteuer (Steuer auf Vergnügungen sexueller Art) ist eine örtliche Aufwandsteuer.
Die Steuer wird von der Kommune erhoben und die Einnahmen fließen ausschließlich ihr zu.
Der Besteuerung unterliegen die im Stadtgebiet der Stadt Arnsberg veranstalteten Vergnügungen sexueller Art (Veranstaltungen).
Dazu zählen z. B.
Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter).
Die Steuer wird nach der Größe der Veranstaltungsfläche bzw. bei sexuellen Handlungen außerhalb von Einrichtungen unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen für jede/n Prostituierte/n in Höhe von 6,00 Euro/Veranstaltungstag erhoben.
Die Veranstaltungen sind spätestens drei Werktage vor deren Beginn beim Fachdienst Steuerwesen der Stadt Arnsberg anzumelden. Bei Dauerveranstaltungen ist eine einmalige Anmeldung ausreichend.
Entsprechende Formulare zur Anmeldung finden Sie am Ende des Artikels.
Weitere Einzelheiten können der Sexsteuersatzung entnommen werden.
Zustellvollmacht
Wenn jeglicher Schriftverkehr hinsichtlich der Sexsteuer ausschließlich mit einer von Ihnen als Steuerpflichtige/Steuerpflichtiger bestimmten Person (z.B. Steuerberater) erfolgen soll, benötigt die Stadtverwaltung eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
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