Birgit
Schnettler
Schülerbeförderung
standard-teilzeit
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08:00 - 12:00 Uhr
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08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitag
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Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Die Übernahme von Schülerfahrkosten erfolgt nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Danach entscheidet die Stadt Arnsberg im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährung von Schülerfahrkosten für die Schülerinnen und Schüler der in städtischer Trägerschaft stehenden Schulen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Kosten für die Beförderung zur Schule übernommen.
Ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten besteht, wenn
Übernommen werden die Kosten für die wirtschaftlichste Art der Beförderung. Das ist in der Regel der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), weshalb den Schülerinnen und Schüler eine Fahrkarte (SchulwegTicket) zur Verfügung gestellt wird.
Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten und Informationen zur Übernahme von Schülerfahrkosten sind im Sekretariat der zuständigen Schule oder online im Formularbereich auf www.arnsberg.de erhältlich.
Zuständige Stelle für Schülerfahrkosten bei kirchlichen Gymnasien ist das Erzbistum Paderborn und bei den Berufskollegs der Hochsauerlandkreis.
Weitergehende ausführliche Informationen zu Schülerfahrkosten finden Sie auch auf der Homepage des Schulministeriums, www.schulministerium.nrw.de.
Altes Rathaus
Raum: B 1.002
Alter Markt 19
59821
Arnsberg
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