Rundfunkbeitrag - Befreiung und Ermässigung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden oder eine Ermässigung des Rundfunkbeitrags erhalten. Den hierzu erforderlichen Antrag erhalten Sie in unseren Stadtbüros oder unter www.rundfunkbeitrag.de.

Die notwendigen Voraussetzungen zur Befreiung oder Ermässigung können Sie dem Antrag entnehmen oder unter www.rundfunkbeitrag.de nachlesen.

Sie können den ausgefüllten Antrag, versehen mit den erforderlichen Nachweisen, selbst an den ARD ZDF Deutschlandradio-Beitragsservice schicken. Alternativ können Sie die Unterlagen in die Briefkästen der Stadtbüros einwerfen. Der Versand erfolgt wöchentlich als Sammelpost. Für einen möglichen Verlust Ihres Antrages haften die Stadtbüros nicht.
 

Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt ausschließlich bei dem ARD ZDF Deutschlandradio-Beitragsservice. Bitte nehmen Sie bei Rückfragen direkten Kontakt zum ARD ZDF Deutschlandradio-Beitragsservice auf (Tel.: 018 59995 0888 (6,5 Cent/Minute aus den deutschen Festnetzen; abweichende Preise für Mobilfunk).

Anstatt der beglaubigten Kopie des Leistungsbescheids kann dem Antrag auf Befreiung auch eine gebührenfreie Bescheinigung des Job-Centers beigefügt werden. Die Bescheinigung erhalten Sie zusammen mit Ihrem Leistungsbescheid. Die Bescheinigung ist auch beim Job-Center erhältlich. Sie muß dort abgeholt werden, sie wird nicht mit der Post zugeschickt.
 

 

  • Befreiungs-, Ermässigungsantrag
  • Nachweis (z.B. Bescheinigung des Job-Centers zur Vorlage bei der GEZ, Leistungsbescheid, Schwerbehindertenausweis)

 

§ 4 (1 o. 6, 2) Rundfunkstaatsvertrag (RStV)

 

gez, gez befreiung, gec, gzsz, ermäßigung, ermässigung, befreiung

Kontakt

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

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Dienstag:7.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch:7.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag:7.00 - 19.00 Uhr
Freitag:7.00 - 19.00 Uhr

nur telefonisch (018 59995 0888 (6,5 Cent/Minute aus den deutschen Festnetzen; abweichende Preise für Mobilfunk).