Reisen ausländischer Schüler

Reisen innerhalb der EU

Kinder und Jugendliche aus Deutschland oder aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) brauchen für eine Klassenfahrt in ein Land der EU nur ihren Kinderausweis bzw. Personalausweis.

Kinder aus anderen Ländern benötigen einen Nationalpass und einen Aufenthaltstitel. Die Erfahrung zeigt: Oft besitzen die Schüler oder Schülerinnen keinen eigenen Pass, keinen Aufenthaltstitel oder benötigen ein Visum, weil Ziel der Reise ein EU-Land ist, welches nicht Mitglied der Schengener Staaten ist. Hier ist es hilfreich, die „Reisendenliste“ zu nutzen.


Die Reisendenliste

Mit der Reisendenliste können alle Grenzen innerhalb der Europäischen Union auch von Kindern aus anderen Nationen problemlos überquert werden.


Und das funktioniert so:

Sie reichen uns als Schule eine Liste mit allen Schülerinnen und Schülern, die mitfahren werden, ein.

Wir benötigen:

  • zu jedem Kind: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, ein Passfoto

 

  • Reiseziel und -dauer

 

  • Namen der begleitenden Lehrkräfte



Reichen Sie diese Unterlagen möglichst 10 Tage vor Beginn der Reise ein. Zur Abholung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Die Schulleitung bestätigt die Angaben auf der Originalliste mit dem Dienstsiegel.


Reisen außerhalb der EU

Liegt das Ziel Ihrer Klassenfahrt in einem Land, das nicht der EU angehört, brauchen alle Schülerinnen und Schüler Pässe und oft auch Visa.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die Auslandsvertretung des jeweiligen Landes.

Weitere Informationen zu den Auslandsvertretungen fremder Staaten erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.

Kontakt

Teamleitung Ausländerbehörde Asyl- und Flüchtlingsrecht C bis J

Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Am Hüttengraben 29
59759 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.

Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.

Asyl- und Flüchtlingsrecht K bis T

Nebenstelle Am Hüttengraben 29
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59759 Arnsberg

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Freitag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.

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Asyl- und Flüchtlingsrecht A + B und U bis Z, Betreuung Fachverfahren

Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Am Hüttengraben 29
59759 Arnsberg

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