Reisegewerbekarte

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

Gesetzliche Grundlage ist § 55 der Gewerbeordnung. Nach dieser Vorschrift betreibt derjenige ein Reisegewerbe, der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebsstätte des Gewerbebetriebes) oder ohne eine gewerbliche Niederlassung zu haben
 

  • Waren an- oder verkauft, Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen dafür entgegennimmt oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

 
Das Reisegewerbe ist anders als im stehenden Gewerbe grundsätzlich genehmigungspflichtig, da es keine feste Betriebsstätte gibt. Sie kann beispielsweise erforderlich sein, um auf Märkten verkaufen zu können oder für Haustürgeschäfte. Handelsvertreter gehören nicht zum betroffenen Personenkreis. Die Ladenöffnungszeiten sind im Reisegewerbe ebenso bindend wie bei ortsfesten Ladengeschäften.

Diese Genehmigung wird durch die Erteilung einer Reisegewerbekarte ausgesprochen. Zuvor ist die Behörde verpflichtet, Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu überprüfen. Hierzu legen Sie bitte Ihrer Behörde die benötigten Unterlagen vor.

Sie können den Antrag nur dann hier stellen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (in der Regel Hauptwohnsitz) in Arnsberg haben.

Verfahrensablauf
 

  • Antragstellung unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen
  • Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde
  • Erteilung der Reisegewerbekarte


Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage aller benötigter Unterlagen bis zu 14 Tagen

Bei der Erteilung der Reisegewerbekarte fällt eine Verwaltungsgebühr an, die zwischen 50,00 € und 500,00 € betragen kann.
Die Erlaubnisgebühr errechnet sich nach dem getätigten Verwaltungsaufwand.
 

  • Personalausweis bzw. auflagenfreier Pass mit einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsberechtigung
  • Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen im Stadtbüro)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Stadtbüro)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichts, dass in den letzten drei Jahren keine Eintragung in die dortige Schuldnerliste erfolgt ist
  • zwei Passbilder aus neuester Zeit


Die Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn alle geforderten Unterlagen vollständig vorliegen. Unter Umständen sind noch weitere Genehmigungen für die Ausübung des Gewerbes erforderlich. Gerne informiert Sie das KundenCenter Wirtschaft über weitere Details zur Reisegewerbekarte.
 

Kontakt

Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gaststättenangelegenheiten, Sonstige Gewerbeerlaubnisse
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 8
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Teamleitung Gewerbeordnung, Stellvertretende Fachdienstleitung Ordnungsamt
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 3
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59759 Arnsberg
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Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung