Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Gesetzliche Grundlage ist § 55 der Gewerbeordnung. Nach dieser Vorschrift betreibt derjenige ein Reisegewerbe, der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebsstätte des Gewerbebetriebes) oder ohne eine gewerbliche Niederlassung zu haben
Das Reisegewerbe ist anders als im stehenden Gewerbe grundsätzlich genehmigungspflichtig, da es keine feste Betriebsstätte gibt. Sie kann beispielsweise erforderlich sein, um auf Märkten verkaufen zu können oder für Haustürgeschäfte. Handelsvertreter gehören nicht zum betroffenen Personenkreis. Die Ladenöffnungszeiten sind im Reisegewerbe ebenso bindend wie bei ortsfesten Ladengeschäften.
Diese Genehmigung wird durch die Erteilung einer Reisegewerbekarte ausgesprochen. Zuvor ist die Behörde verpflichtet, Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu überprüfen. Hierzu legen Sie bitte Ihrer Behörde die benötigten Unterlagen vor.
Sie können den Antrag nur dann hier stellen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (in der Regel Hauptwohnsitz) in Arnsberg haben.
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Nach Vorlage aller benötigter Unterlagen bis zu 14 Tagen
Die Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn alle geforderten Unterlagen vollständig vorliegen. Unter Umständen sind noch weitere Genehmigungen für die Ausübung des Gewerbes erforderlich. Gerne informiert Sie das KundenCenter Wirtschaft über weitere Details zur Reisegewerbekarte.
Bei der Erteilung der Reisegewerbekarte fällt eine Verwaltungsgebühr an, die zwischen 50,00 € und 500,00 € betragen kann.
Die Erlaubnisgebühr errechnet sich nach dem getätigten Verwaltungsaufwand.
Borck
Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gaststättenangelegenheiten, Sonstige Gewerbeerlaubnisse
Ordnungsamt
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Deutenberg
Teamleitung Gewerbeordnung, Stellvertretende Fachdienstleitung Ordnungsamt
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Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Gesetzliche Grundlage ist § 55 der Gewerbeordnung. Nach dieser Vorschrift betreibt derjenige ein Reisegewerbe, der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebsstätte des Gewerbebetriebes) oder ohne eine gewerbliche Niederlassung zu haben
Das Reisegewerbe ist anders als im stehenden Gewerbe grundsätzlich genehmigungspflichtig, da es keine feste Betriebsstätte gibt. Sie kann beispielsweise erforderlich sein, um auf Märkten verkaufen zu können oder für Haustürgeschäfte. Handelsvertreter gehören nicht zum betroffenen Personenkreis. Die Ladenöffnungszeiten sind im Reisegewerbe ebenso bindend wie bei ortsfesten Ladengeschäften.
Diese Genehmigung wird durch die Erteilung einer Reisegewerbekarte ausgesprochen. Zuvor ist die Behörde verpflichtet, Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu überprüfen. Hierzu legen Sie bitte Ihrer Behörde die benötigten Unterlagen vor.
Sie können den Antrag nur dann hier stellen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (in der Regel Hauptwohnsitz) in Arnsberg haben.
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Nach Vorlage aller benötigter Unterlagen bis zu 14 Tagen
Bei der Erteilung der Reisegewerbekarte fällt eine Verwaltungsgebühr an, die zwischen 50,00 € und 500,00 € betragen kann.
Die Erlaubnisgebühr errechnet sich nach dem getätigten Verwaltungsaufwand.
Die Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn alle geforderten Unterlagen vollständig vorliegen. Unter Umständen sind noch weitere Genehmigungen für die Ausübung des Gewerbes erforderlich. Gerne informiert Sie das KundenCenter Wirtschaft über weitere Details zur Reisegewerbekarte.
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
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sowie nach Terminvereinbarung
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