PsychKG - Maßnahmen


Der Sozialpsychiatrische Dienst

Basierend auf den Regelungen des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychisch Kranken (PsychKG) erhalten Sie über den Sozialpsychiatrischen Dienst des Hochsauerlandkreises umfassend Hilfe bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen.

Ergänzende Informationen zu dem Angebot und den Ansprechpartnern beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Hochsauerlandkreises erhalten
Sie <<<hier>>>.


Unterbringung nach dem PsychKG

Nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) hat das Ordnungsamt in Fällen akuter Selbst- oder Fremdgefährdung die Pflicht zu prüfen, ob eine sofortige Einweisung in ein Fachkrankenhaus erforderlich ist. Das Erfordernis einer sofortigen Unterbringung, die auch gegen den Willen des Betroffenen zwangsweise durchgesetzt werden kann, wird unter Hinzuziehung eines Arztes geprüft, der gegebenenfalls ein ärztliches Zeugnis ausstellt. Im Falle einer sofortigen (zwangsweisen) Unterbringung wird das zuständige Amtsgericht umgehend informiert.




 

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychisch Kranken (PsychKG)

Zwangseinweisung

Kontakt

Allgemeines Ordnungsrecht, Gesundheitsangelegenheiten, Kampfmittel, Feuerwerk, Böllerschießen, Wildschäden, Bestattungen

Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 12
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung