Der Sozialpsychiatrische Dienst
Basierend auf den Regelungen des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychisch Kranken (PsychKG) erhalten Sie über den Sozialpsychiatrischen Dienst des Hochsauerlandkreises umfassend Hilfe bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen.
Ergänzende Informationen zu dem Angebot und den Ansprechpartnern beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Hochsauerlandkreises erhalten
Sie <<<hier>>>.
Unterbringung nach dem PsychKG
Nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) hat das Ordnungsamt in Fällen akuter Selbst- oder Fremdgefährdung die Pflicht zu prüfen, ob eine sofortige Einweisung in ein Fachkrankenhaus erforderlich ist. Das Erfordernis einer sofortigen Unterbringung, die auch gegen den Willen des Betroffenen zwangsweise durchgesetzt werden kann, wird unter Hinzuziehung eines Arztes geprüft, der gegebenenfalls ein ärztliches Zeugnis ausstellt. Im Falle einer sofortigen (zwangsweisen) Unterbringung wird das zuständige Amtsgericht umgehend informiert.
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychisch Kranken (PsychKG)
Riedel
Allgemeines Ordnungsrecht, Gesundheitsangelegenheiten, Kampfmittel, Feuerwerk, Böllerschießen, Wildschäden, Bestattungen
Ordnungsamt
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Der Sozialpsychiatrische Dienst
Basierend auf den Regelungen des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychisch Kranken (PsychKG) erhalten Sie über den Sozialpsychiatrischen Dienst des Hochsauerlandkreises umfassend Hilfe bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen.
Ergänzende Informationen zu dem Angebot und den Ansprechpartnern beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Hochsauerlandkreises erhalten
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Unterbringung nach dem PsychKG
Nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) hat das Ordnungsamt in Fällen akuter Selbst- oder Fremdgefährdung die Pflicht zu prüfen, ob eine sofortige Einweisung in ein Fachkrankenhaus erforderlich ist. Das Erfordernis einer sofortigen Unterbringung, die auch gegen den Willen des Betroffenen zwangsweise durchgesetzt werden kann, wird unter Hinzuziehung eines Arztes geprüft, der gegebenenfalls ein ärztliches Zeugnis ausstellt. Im Falle einer sofortigen (zwangsweisen) Unterbringung wird das zuständige Amtsgericht umgehend informiert.
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychisch Kranken (PsychKG)
Tag | |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
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