Pflanzenbehandlungsmittel unterscheidet man nach Einsatzbereichen u.a. in Insektizide (gegen Insekten), Fungizide (gegen Pilze), Herbizide (gegen Unkraut), Bakterizide (gegen Bakterien), Akarizide (gegen Milben) und Rodentizide (gegen Nagetiere). Den rund 2000 zugelassenen Pflanzenbehandlungsmitteln liegen ca. 300 Wirkstoffe zugrunde.
Insektizide bestehen hauptsächlich aus chlorierten Kohlenwasserstoffen, halogenierten Kohlenwasserstoffen und organischen Phosphorverbindungen. Nicht alle sind akut gefährlich, sie bilden aber eine andauernde Bedrohung und Belastung, da sie sich nur sehr langsam in der Natur abbauen, in der Nahrungskette anreichern und so zu Langzeitschäden, führen. Diese Erkenntnis führte zum Anwendungsverbot einiger Insektizide (z.B. DDT) und zur Herstellung von Insektiziden auf natürlicher Basis (z.B. aus Chrysanthemen isolierte Pyrethrum-Verbindungen) oder biologischer Schädlingsbekämpfung.
Herbizide haben u.a. Chlorate, Kupfersulfat, Calciumcyanamid, Harnstoffderivate und chlorierte Fettsäuren zur Grundlage. Ihre toxische Wirkung wurde lange unterschätzt, obschon einige von ihnen als Verunreinigung Dioxine enthalten. Sie wirken sich wie fast alle Pflanzenbehandlungsmittel negativ auf das Ökosystem aus, da Tier- und Pflanzenarten ausgerottet werden können.
Fungizide sind Bekämpfungsmittel gegen Pilzkrankheiten und Mikroorganismen in der Landwirtschaft. Wurden früher in der Regel Schwermetallsalze verwendet, nimmt man heute hauptsächlich chlorierte Kohlenwasserstoffe und organische Phosphorsäureester. Ein vergleichsweise harmloses Fungizid ist der schon lange verwendete Netzschwefel.
Ein weiteres Problem entsteht durch die zunehmende Resistenz bekämpfter „Schädlinge“ gegen die eingesetzten Mittel. Nur durch neue Wirkstoffe oder durch eine höhere Dosis kann man dann die resistenten „Schädlinge“ weiter bekämpfen.
Das Problem wird dadurch nicht gelöst, dafür gelangen noch mehr Schadstoffe in die Umwelt und letztlich in unseren Körper.
Vermeiden Sie möglichst Mittel, die Umwelt und Gesundheit schädigen können.
Beachten Sie bitte unsere nachfolgenden Hinweise zum Gewässerschutz:
Die Anwendung von Unkrautmitteln auf befestigten, versiegelten Flächen im Hausbereich und Kleingarten ist verboten!
Chemische Unkrautmittel dürfen nicht auf Flächen angewendet werden, bei denen Regenwasser direkt in Oberflächengewässer oder die Kanalisation abgeführt wird. Denn der Wirkstoff kann dabei abgeschwemmt und so in Oberflächengewässer eingetragen werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden (nach § 40 Pflanzenschutzgesetz). Daher keine Anwendung auf geneigten Flächen oder auf befestigten, versiegelten Oberflächen (z.B. Verbundsteinpflaster, Plattenwege, Dächer, Garageneinfahrten, etc.)
So gehen Sie sicher mit Unkrautmitteln um:
Informieren Sie sich über umwelt- und gesundheitsschonende Möglichkeiten der Schädlingsbekämpfung.
Pflanzenbehandlungsmittel sind Sondermüll. Privathaushalte können sie bei den Sondermüllannahmestellen abgeben.
weitere Informationen:
www.wasser-und-pflanzenschutz.deLandwirtschaftskammer Westfalen-Lippe
-Kreisstelle Hochsauerland-
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