Parkplätze für Umzug - Einrichten Halteverbotszone

  •  Bei Wohnungs- oder Geschäftsumzügen ist es häufig erforderlich, dass entsprechender Parkraum vor den durch die Umzüge betroffenen Hausgrundstücken freigehalten werden muss, um ein ungehindertes Be- und Entladen der Transportfahrzeuge zu ermöglichen. Dieses kann durch Einrichtung einer vorübergehenden Halteverbotsregelung gewährleistet werden.

  • Bei der Verwendung von Umzugskränen oder Aufzügen im Bereich der öffentlichen Straßenflächen , ist ggf. zudem die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich.  http://www.arnsberg.de/buerger/produkte/technische-infrastruktur/staedtische-dienste/sondernutzung-oeffentliche-flaechen.php

ca. 100 - 150 Euro 

nach Zeitaufwand (Feststellung durch städtisches Personal)

inklusiv Auf- und Abbau der Halteverbotsbeschilderung nebst erforderlicher Zusatzzeichen

Schriftlicher Antrag durch die den Umzug durchführende Spedition oder die umziehende Privatperson (Mail und Fax werden akzeptiert)

Bitte achten Sie darauf den Antrag mindestens eine Woche vorher zu stellen. Unter anderem muss die Halteverbotsbeschilderung aus Rechtssicherheitsgründen (sog. "72-Stunden-Regelung") spätestens 3 Tage vor Inkrafttreten der Haltverbotsregelung aufgestellt werden. Aus der daran angebrachten Zusatzbeschilderung (Zeitangabe) ist für den Verkehrsteilnehmer so rechtzeitig zu erkennen, ab wann und für welchen Zeitraum das Halteverbot gilt.

Die Straßenverkehrsbehörde benötigt dazu folgende Angaben:

  • Zeitpunkt und Dauer des Umzuges bzw. des einzurichtenden Halteverbots (Datum, Uhrzeiten von ... bis).
  • Genaue Angabe der Örtlichkeit (Straße, Hausnummer)
  • Länge des benötigten Parkraums (Anzahl benötigter Stellplätze bzw. Angabe der Länge in laufenden Metern).
  • Erklärung, dass der Antragsteller die Kosten für die Einrichtung des Halteverbots übernimmt.  Genaue Rechnungsanschrift.
Umzug, Reservierung von Parkplätzen, Halteverbotzone, Einzug, Wohnungsauflösung,Umzugsunternehmen, Spedition

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