Bei Wohnungs- oder Geschäftsumzügen ist es häufig erforderlich, dass entsprechender Parkraum vor den durch die Umzüge betroffenen Hausgrundstücken freigehalten werden muss, um ein ungehindertes Be- und Entladen der Transportfahrzeuge zu ermöglichen. Dieses kann durch Einrichtung einer vorübergehenden Halteverbotsregelung gewährleistet werden.
Bei der Verwendung von Umzugskränen oder Aufzügen im Bereich der öffentlichen Straßenflächen , ist ggf. zudem die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich. http://www.arnsberg.de/buerger/produkte/technische-infrastruktur/staedtische-dienste/sondernutzung-oeffentliche-flaechen.php
Schriftlicher Antrag durch die den Umzug durchführende Spedition oder die umziehende Privatperson (Mail und Fax werden akzeptiert)
Bitte achten Sie darauf den Antrag mindestens eine Woche vorher zu stellen. Unter anderem muss die Halteverbotsbeschilderung aus Rechtssicherheitsgründen (sog. "72-Stunden-Regelung") spätestens 3 Tage vor Inkrafttreten der Haltverbotsregelung aufgestellt werden. Aus der daran angebrachten Zusatzbeschilderung (Zeitangabe) ist für den Verkehrsteilnehmer so rechtzeitig zu erkennen, ab wann und für welchen Zeitraum das Halteverbot gilt.
Die Straßenverkehrsbehörde benötigt dazu folgende Angaben:
ca. 100 - 150 Euro
nach Zeitaufwand (Feststellung durch städtisches Personal)
inklusiv Auf- und Abbau der Halteverbotsbeschilderung nebst erforderlicher Zusatzzeichen
Pieper
Straßenverkehrsbehörde
Ordnungsamt
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Werner
Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsordnungswidrigkeiten
Ordnungsamt
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Bei Wohnungs- oder Geschäftsumzügen ist es häufig erforderlich, dass entsprechender Parkraum vor den durch die Umzüge betroffenen Hausgrundstücken freigehalten werden muss, um ein ungehindertes Be- und Entladen der Transportfahrzeuge zu ermöglichen. Dieses kann durch Einrichtung einer vorübergehenden Halteverbotsregelung gewährleistet werden.
Bei der Verwendung von Umzugskränen oder Aufzügen im Bereich der öffentlichen Straßenflächen , ist ggf. zudem die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich. http://www.arnsberg.de/buerger/produkte/technische-infrastruktur/staedtische-dienste/sondernutzung-oeffentliche-flaechen.php
ca. 100 - 150 Euro
nach Zeitaufwand (Feststellung durch städtisches Personal)
inklusiv Auf- und Abbau der Halteverbotsbeschilderung nebst erforderlicher Zusatzzeichen
Schriftlicher Antrag durch die den Umzug durchführende Spedition oder die umziehende Privatperson (Mail und Fax werden akzeptiert)
Bitte achten Sie darauf den Antrag mindestens eine Woche vorher zu stellen. Unter anderem muss die Halteverbotsbeschilderung aus Rechtssicherheitsgründen (sog. "72-Stunden-Regelung") spätestens 3 Tage vor Inkrafttreten der Haltverbotsregelung aufgestellt werden. Aus der daran angebrachten Zusatzbeschilderung (Zeitangabe) ist für den Verkehrsteilnehmer so rechtzeitig zu erkennen, ab wann und für welchen Zeitraum das Halteverbot gilt.
Die Straßenverkehrsbehörde benötigt dazu folgende Angaben:
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 2
Rathausplatz 2
59759
Arnsberg
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 1
Rathausplatz 2
59759
Arnsberg
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
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