Gebäude haben immer eine genehmigte Nutzung. Sofern die neue beabsichtigte Nutzung von der alten Genehmigung abweicht und/oder genehmigungsbedürftige bauliche Veränderungen im Bestand vorgenommen werden, ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in § 62 Absatz 2 der Bauordnung erläutert.
Die Gebühr beträgt 50,00 € bis 5000,00 €
Gebäude haben immer eine genehmigte Nutzung. Sofern die neue beabsichtigte Nutzung von der alten Genehmigung abweicht und/oder genehmigungsbedürftige bauliche Veränderungen im Bestand vorgenommen werden, ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in § 62 Absatz 2 der Bauordnung erläutert.
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