Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine der folgenden Bescheinigungen aus, wenn Sie in Arnsberg mit einer Hauptwohnung gemeldet sind.
Für die Ausstellung fallen keine Gebühren an, bei
Befreiungsgründe sind bei Antragstellung nachzuweisen. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist nicht möglich.
Wenn Sie persönlich im Stadtbüro nicht vorsprechen können, können Sie die Meldebescheinigung über das Serviceportal der Stadt Arnsberg beantragen.
Frau
Körber
Stadtbüro Neheim
Frau
Kryeziu
Stadtbüro Neheim
Frau
Hielscher
Stadtbüro Neheim
Frau
Sommer-Wenzel
Stadtbüro Arnsberg
Frau
Marienfeld
Stadtbüro Backoffice
Frau
Bräutigam
Stadtbüro
Unser
Stadtbüro
Herr
Trebing
Stadtbüro Arnsberg
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Kraas
Stadtbüro Arnsberg
Herr
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Stadtbüro Arnsberg
Herr
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Stadtbüro Arnsberg
Frau
Stöber
Stadtbüro Neheim
Frau
Schönert
Stadtbüro Arnsberg
Frau
Weber
Stadtbüro Backoffice
stadtbuero backoffice
Montag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Frau
Gottschall
Stadtbüro Backoffice
stadtbuero backoffice
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Sandra
Ante
FD-Leitung Stadtbüro + Rentenstelle
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Herr
Wisniewski
Stadtbüro Neheim
Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine der folgenden Bescheinigungen aus, wenn Sie in Arnsberg mit einer Hauptwohnung gemeldet sind.
Für die Ausstellung fallen keine Gebühren an, bei
Befreiungsgründe sind bei Antragstellung nachzuweisen. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist nicht möglich.
Wenn Sie persönlich im Stadtbüro nicht vorsprechen können, können Sie die Meldebescheinigung über das Serviceportal der Stadt Arnsberg beantragen.