Anton
Genehmigung & Sicherheit von Veranstaltungen, Ladenöffnungsgesetz, Wochenmärkte
Ordnungsamt
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Das Ladenöffnungsgesetz NRW dient zum einen der Schaffung und Sicherung einer allgemeinen Ladenöffnungszeit für Verkaufsstellen und zum anderen dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe.
Nach den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, dürfen Verkaufsstellen an Werktagen ohne zeitliche Begrenzung geöffnet sein (allgemeine Ladenöffnungszeit) und am 24. Dezember an Werktagen bis 14 Uhr geöffnet sein, wenn keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
An Sonn- und Feiertagen dürfen geöffnet sein:
Ist eine Verkaufsstelle an Sonn- oder Feiertagen geöffnet, so hat der Inhaber oder die Inhaberin an der Verkaufsstelle gut sichtbar auf die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen hinzuweisen.
An jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.
Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung:
Die Freigabe dieser Verkaufszeiten erfolgt durch eine ordnungsbehördliche Verordnung. Sie stellt ausschließlich eine politische Entscheidung dar und wird durch den Rat beschlossen. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Es dürfen allerdings innerhalb einer Gemeinde nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Einige Sonn- und Feiertage sind von der Freigabe der Verkaufszeiten ausgenommen,. Dies betrifft die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW:
Die Freigabe für die Adventssonntage ist gesondert geregelt.
Der Rat der Stadt Arnsberg hat für Stadtteile Arnsberg, Hüsten und Neheim die entsprechenden Rechtsverordnungen beschlossen.
Das Thema "verkaufsoffene Sonn- und Feiertage" ist sehr komplex. Aus diesem Grund wird empfohlen, im Fall einer Antragstellung, Kontakt zum zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen.
Tag | |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
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