Kriegsluftbildauswertung zur Kampfmittelsuche

Vor der Durchführung von Baumaßnahmen oder sonstigen Maßnahmen mit Bodeneingriff besteht die Möglichkeit, die Fläche durch die Bezirksregierung Arnsberg (Kampfmittelbeseitigungsdienst) auf gegebenenfalls vorhandene Kampfmittel überprüfen zu lassen.

Für die Antragstellung bei der Bezirksregierung Arnsberg, die durch das Ordnungsamt erfolgt, wird ein Lageplan der zu überprüfenden Fläche (Flur, Flurstück) und eine Kurzbeschreibung der Baumaßnahme (z.B. Neubau Einfamilienhaus) von Ihnen benötigt. Durch die Bezirksregierung Arnsberg (Kampfmittelbeseitigungsdienst) erfolgt dann eine Kriegsluftbildauswertung für die Fläche. 

Weitere Informationen zur Kriegsluftbildauswertung erhalten Sie <<hier>>
 

  • Formloser Antrag auf Überprüfung der Fläche mit Angabe der Baumaßnahme
  • Lageplan der Fläche mit Angabe von Flur und Flurstück
  • Einwilligungserklärung des Grundstückseigentümers

Ordnungsbehördengesetz

Luftbildauswertung, Kampfmittelüberprüfung, Kampfmittelsuche
Luftbildauswertung Kapfmittelsuche

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Allgemeines Ordnungsrecht, Gesundheitsangelegenheiten, Kampfmittel, Feuerwerk, Böllerschießen, Wildschäden, Bestattungen
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Rathausplatz 2
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