Kaufpreissammlung

Nach § 195 BauGB sind alle Notare verpflichtet, Abschriften der von ihnen beurkundeten Kaufverträge dem Gutachterausschuss zu übersenden. Somit ist sichergestellt, dass der Gutachterausschuss über die Vorgänge auf dem Grundstücksmarkt umfassend informiert wird.

>>> Internetseite des Gutachterausschusses

Kontakt

Gutachten, Statistik, Bodenrichtwertauskünfte, Wertermittlung des kommunalen Grundvermögens
Nebenstelle Am Hüttengraben 31
Am Hüttengraben 31
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

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