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Katzen

Seit dem 01.01.2011 besteht die Verpflichtung zur Kastration und Kennzeichnung von Freigängerkatzen. Wer das Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für seine Katze verletzt handelt ordnungswidrig.

 Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Flyer „Kastration ist Pflicht zum Schutz der Katzen"

Katzenhaltung,Kastrationspflicht,herrenlose Katzen

Kontakt

Allgemeines Ordnungsrecht, Immissionen, Landeshundegesetz
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 11
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag:08:30 - 12:00 Uhr

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