Seit dem 01.01.2011 besteht die Verpflichtung zur Kastration und Kennzeichnung von Freigängerkatzen. Wer das Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für seine Katze verletzt handelt ordnungswidrig.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Flyer „Kastration ist Pflicht zum Schutz der Katzen"
Hufnagel
Allgemeines Ordnungsrecht, Immissionen, Landeshundegesetz
Teilzeit-Hufnagel
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
nur nach Terminvereinbarung
Seit dem 01.01.2011 besteht die Verpflichtung zur Kastration und Kennzeichnung von Freigängerkatzen. Wer das Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für seine Katze verletzt handelt ordnungswidrig.
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Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 11
Rathausplatz 2
59759
Arnsberg
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Dienstag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
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