Integrationskurs - Sprachkurs

Wenn Sie neu nach Deutschland eingereist sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses. Es kann auch sein, dass Sie von uns verpflichtet werden, einen Integrationskurs zu besuchen.

Keine Bescheinigung von uns erhalten kann, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzen oder sich schon länger in Deutschland aufhälten. Sie können jedoch freiwillig an einem Kurs teilnehmen. In diesem Fall wenden Sie sich an einen der unten aufgeführten Sprachkursträger und beantragen mit seiner Hilfe die Zulassung zur Teilnahme beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.


Sinn und Zweck

Sprache ist ein wichtiger Schlüssel für eine erfolgreiche Integration in Deutschland.

Im Rahmen des Integrationskurses erhalten Sie Sprachunterricht. Mit deutschen Sprachkenntnissen haben Sie die Chance, tatsächlich in Deutschland eine neue Heimat zu finden.


Ablauf


Sofern Sie eine Berechtigung oder Verpflichtung zum Besuch eines Integrationskurses haben, bekommen Sie von uns eine entsprechende Bestätigung. Mit dieser Bestätigung melden Sie sich bei einem Kursanbieter.



Kursträger

Volkshochschule
Werler Straße 2a
59755 Arnsberg
Telefon: 02932 201972814
Telefax: 02932 972826
vhs@arnsberg.de


Internationaler Bund
Bahnhofstraße 128a
59759 Arnsberg
Telefon: 02932 89911612
Telefax: 02932 89911620


Kirchenkreis Arnsberg
Evangelische Erwachsenenbildung
Clemens-August-Straße 10
59821 Arnsberg
Telefon: 02931 890860
Telefax: 02931 890832

Kontakt

A bis F allgem. Ausländerangelegenheiten, Visa Angelegenheiten

Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Am Hüttengraben 29
59759 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.

Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.