Wenn Sie neu nach Deutschland eingereist sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses. Es kann auch sein, dass Sie von uns verpflichtet werden, einen Integrationskurs zu besuchen.
Keine Bescheinigung von uns erhalten kann, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzen oder sich schon länger in Deutschland aufhälten. Sie können jedoch freiwillig an einem Kurs teilnehmen. In diesem Fall wenden Sie sich an einen der unten aufgeführten Sprachkursträger und beantragen mit seiner Hilfe die Zulassung zur Teilnahme beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Sinn und Zweck
Sprache ist ein wichtiger Schlüssel für eine erfolgreiche Integration in Deutschland.
Im Rahmen des Integrationskurses erhalten Sie Sprachunterricht. Mit deutschen Sprachkenntnissen haben Sie die Chance, tatsächlich in Deutschland eine neue Heimat zu finden.
Ablauf
Sofern Sie eine Berechtigung oder Verpflichtung zum Besuch eines Integrationskurses haben, bekommen Sie von uns eine entsprechende Bestätigung. Mit dieser Bestätigung melden Sie sich bei einem Kursanbieter.
Kursträger
Volkshochschule
Werler Straße 2a
59755 Arnsberg
Telefon: 02932 201972814
Telefax: 02932 972826
vhs@arnsberg.de
Internationaler Bund
Bahnhofstraße 128a
59759 Arnsberg
Telefon: 02932 89911612
Telefax: 02932 89911620
Kirchenkreis Arnsberg
Evangelische Erwachsenenbildung
Clemens-August-Straße 10
59821 Arnsberg
Telefon: 02931 890860
Telefax: 02931 890832
Hardy
Klatt
A bis F allgem. Ausländerangelegenheiten, Visa Angelegenheiten
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Wenn Sie neu nach Deutschland eingereist sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses. Es kann auch sein, dass Sie von uns verpflichtet werden, einen Integrationskurs zu besuchen.
Keine Bescheinigung von uns erhalten kann, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzen oder sich schon länger in Deutschland aufhälten. Sie können jedoch freiwillig an einem Kurs teilnehmen. In diesem Fall wenden Sie sich an einen der unten aufgeführten Sprachkursträger und beantragen mit seiner Hilfe die Zulassung zur Teilnahme beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Sinn und Zweck
Sprache ist ein wichtiger Schlüssel für eine erfolgreiche Integration in Deutschland.
Im Rahmen des Integrationskurses erhalten Sie Sprachunterricht. Mit deutschen Sprachkenntnissen haben Sie die Chance, tatsächlich in Deutschland eine neue Heimat zu finden.
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Telefax: 02932 89911620
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59821 Arnsberg
Telefon: 02931 890860
Telefax: 02931 890832
Tag | |
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Montag: | 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Dienstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Freitag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
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