Abfälle dürfen nicht wild abgelagert, sondern müssen ausschließlich in den dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden. Verstöße werden ordnungsrechtlich verfolgt. Grundsätzlich ist der Verursacher bzw. der Grundstückseigentümer verpflichtet, Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
Ein wenig Zivilcourage genügt: Wenn Sie jemanden bei der Ablagerung von Abfällen beobachten, sprechen Sie ihn an – selbstverständlich unter Beachtung der üblichen Vorsichtsregeln. Sie können alternativ die Stadt Arnsberg oder die nächste Polizeidienststelle benachrichtigen.
Wilde Müllkippe in Sicht? Je nachdem, wo die fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle liegen, sind für die Sammlung und Transport verschiedene Institutionen zuständig. Wilde Müllablagerungen können Sie der Stadt Arnsberg mitteilen. Ihre Mitteilung wird an die zuständige Stelle weitergeleitet.
„Ist doch Natur...“ ... denken Viele und werfen ihre Gartenabfälle in Wald, Feld oder Flur. Besonders im Herbst, wenn viel Laub anfällt und der Garten für den Winter vorbereitet wird, ist die Versuchung groß, sich dieser zweifelhaften Lösung zu bedienen. In Siedlungsnähe türmen sich dann die unschönen Abfallhaufen aus Rasen, Hecken-, Baum- und Strauchschnitt.
... oder doch nicht? Der erste Blick täuscht: Gartenabfälle sind nicht Teil der natürlichen Lebensgemeinschaft. Die Ablagerung von organischen Abfällen in der Landschaft stellt vielmehr einen Eingriff in die jeweiligen Lebensgemeinschaften dar. Pflanzen und Tiere sind auf bestimmte Standortbedingungen angewiesen. Veränderungen im Standortgefüge, wie sie durch organische Abfälle verursacht werden, haben vielfältige Folgen für die Lebensgemeinschaft.
Auch das Verbrennen von Abfällen stellt grundsätzlich eine illegale Abfallbeseitigung dar und ist nicht erlaubt. Ausnahmeregelungen sind außerhalb der Ortslagen unter bestimmten Bedingungen für pflanzlichen Abfällen möglich.
Auch die Ablagerung von Abfällen an Containerstandorten ist eine illegale Müllentsorgung.
Wilde Müllkippen stellen eine Gefahr für Menschen, Tiere und die Umwelt dar.
Kosten werden auf die Allgemeinheit umgelegt
Illegaler Müll wird von städtischen Mitarbeitern eingesammelt, transportiert und
ordnungsgemäß entsorgt. Die dabei entstehenden Kosten werden über die Abfallgebühr
umgelegt.
Legale nachhaltige Abfallentsorgung ist einfach …….
Die Abfallwirtschaft der Stadt Arnsberg bietet Restmülltonne, Biotonne und Papiertonne mit
regelmäßiger Abholung zur Entsorgung an. Eine Bedarfsabfuhr von Abfällen kann über das
Service-Portal der Stadt Arnsberg angemeldet werden.
Der Wertstoffbringhof der Stadt Arnsberg bietet die Möglichkeit verschiedene Abfälle,
teilweise kostenlos, abgeben zu können.
Kontakt:
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Abfälle dürfen nicht wild abgelagert, sondern müssen ausschließlich in den dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden. Verstöße werden ordnungsrechtlich verfolgt. Grundsätzlich ist der Verursacher bzw. der Grundstückseigentümer verpflichtet, Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
Ein wenig Zivilcourage genügt: Wenn Sie jemanden bei der Ablagerung von Abfällen beobachten, sprechen Sie ihn an – selbstverständlich unter Beachtung der üblichen Vorsichtsregeln. Sie können alternativ die Stadt Arnsberg oder die nächste Polizeidienststelle benachrichtigen.
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„Ist doch Natur...“ ... denken Viele und werfen ihre Gartenabfälle in Wald, Feld oder Flur. Besonders im Herbst, wenn viel Laub anfällt und der Garten für den Winter vorbereitet wird, ist die Versuchung groß, sich dieser zweifelhaften Lösung zu bedienen. In Siedlungsnähe türmen sich dann die unschönen Abfallhaufen aus Rasen, Hecken-, Baum- und Strauchschnitt.
... oder doch nicht? Der erste Blick täuscht: Gartenabfälle sind nicht Teil der natürlichen Lebensgemeinschaft. Die Ablagerung von organischen Abfällen in der Landschaft stellt vielmehr einen Eingriff in die jeweiligen Lebensgemeinschaften dar. Pflanzen und Tiere sind auf bestimmte Standortbedingungen angewiesen. Veränderungen im Standortgefüge, wie sie durch organische Abfälle verursacht werden, haben vielfältige Folgen für die Lebensgemeinschaft.
Auch das Verbrennen von Abfällen stellt grundsätzlich eine illegale Abfallbeseitigung dar und ist nicht erlaubt. Ausnahmeregelungen sind außerhalb der Ortslagen unter bestimmten Bedingungen für pflanzlichen Abfällen möglich.
Auch die Ablagerung von Abfällen an Containerstandorten ist eine illegale Müllentsorgung.
Wilde Müllkippen stellen eine Gefahr für Menschen, Tiere und die Umwelt dar.
Kosten werden auf die Allgemeinheit umgelegt
Illegaler Müll wird von städtischen Mitarbeitern eingesammelt, transportiert und
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Legale nachhaltige Abfallentsorgung ist einfach …….
Die Abfallwirtschaft der Stadt Arnsberg bietet Restmülltonne, Biotonne und Papiertonne mit
regelmäßiger Abholung zur Entsorgung an. Eine Bedarfsabfuhr von Abfällen kann über das
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Der Wertstoffbringhof der Stadt Arnsberg bietet die Möglichkeit verschiedene Abfälle,
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