Grundstücksteilung

Wenn Sie Ihr Grundstück teilen möchten, wenden Sie sich bitte zuerst an eine*n Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in. Diese*r prüft, ob es zur Wirksamkeit der Grundstücksteilung der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde bedarf.

Die Genehmigung darf durch die Bauaufsichtsbehörde nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen würden, die den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zuwiderlaufen oder  im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn nach der Teilung des Grundstücks dem bebauten Grundstücksteil der Zugang zur öffentlichen Verkehrsfläche fehlt oder Abstandsflächen- und Freiflächen nicht mehr eingehalten werden.

Liegen bauordnungsrechtliche Verstöße vor, sind diese im Teilungsverfahren oder zusätzlich in einem eigenen Genehmigungsverfahren zu regeln. Hierzu kann es erforderlich sein, Bau- oder Abweichungsanträge zu stellen und Baulasten eintragen zu lassen.

Einfache Grenzkorrekturen oder Ergänzungen zu bereits

Erteilten Teilungsgenehmigungen

50,00 €

Bebauung des neu gebildeten Grundstücks nur mit einer

oder mehreren Nebenanlagen
200,00 €

Bebauung des neu gebildeten Grundstücks mit einer oder

Mehreren Hauptanlagen          
500,00 €

Antrag auf Grundstücksteilung

Amtlicher Lageplan

Bauzeichnungen der baulichen Anlagen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind

Berechnung GRZ und GFZ in Bebauungsplangebieten

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NRW 2018)

Verordnung über bautechnische  Prüfungen (BauPrüfVO)

Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung

Teilung von Grundstücken, Teilung eines Grundstücks

Kontakt

Verwaltungssachbearbeiterin Baulastenverzeichnis (ohne Arnsberg und Rumbeck), Grundstücksteilung, Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Nebenstelle Am Hüttengraben 31
Am Hüttengraben 31
59759 Arnsberg

nach Terminvereinbarung