Getrenntlebenderklärung

Die Erklärung zum dauernden Getrenntleben ist seit dem 01.01.2011 ausschließlich beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

scheidung, alleinerziehend, entlastungsbetrag, steuerklasse 2, zwei, lohnsteuerkarte, kinderfreibetrag

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Finanzamt Arnsberg - Bürgerbüro
Rumbecker Straße 36
59821 Arnsberg