Jede Geburt eines Kindes muss in Deutschland beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet - unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnort der Eltern.
Die meisten Arnsberger Babys kommen im Karolinen-Hospital zur Welt.
Nach der Entbindung melden Sie Ihr Kind bei der Patientenaufnahme im Krankenhaus an. Wichtig ist, dass Sie die "Erklärung zur Namensführung des Kindes" (Erklärung zur Namensführung des Kindes) vollständig ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterschrieben dort abgeben. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse für mögliche Rückfragen an. Die Geburtsanzeige wird Ihnen nicht ausgehändigt, sondern vom Krankenhaus direkt an uns weitergeleitet
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind auch im Serviceportal (https://portal.arnsberg.de/) der Stadt Arnsberg anmelden. Darüber leiten Sie die notwendigen Dokumente (Ausweise / Pässe/ Aufenthaltstitel, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, ggfs. Vaterschaftsanerkennungen und gemeinsame Sorgerechtserklärung) an uns weiter.
Wird Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt bei uns anmelden. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung der Hebamme oder eines Entbindungspflegers, der bei der Geburt anwesend war. Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung des Kindes einen Termin.
Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei.
Ebenso werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt für:
- die Agentur für Arbeit (Familienkasse) zur Beantragung von Kindergeld
- die Kreisverwaltung zur Beantragung von Elterngeld
- die Krankenkasse zur Beantragung von Mutterschaftshilfe
Zusätzlich stellen wir Ihnen eine Urkunde für private Zwecke (Urkunde für das Stammbuch, Internationale Urkunde) gegen eine Gebühr i.H.v. 10,00 € aus.
Für jede weitere Urkunde erheben wir eine Gebühr i.H.v. jeweils 5,00 €.
1. Geburtsurkunde | 10,00 € |
jede weitere Urkunde | 5,00 € |
Internationale Urkunde | 10,00 € |
jede weitere internationale Urkunde | 5,00 € |
Seit dem 01.04.2023 wird für die Versendung von Geburtsurkunden eine Portokostenpauschale i.H. von 1,60 € erhoben.
Ihr Kind wird automatisch bei der Meldebehörde angemeldet. Die Steueridentifikationsnummer wird Ihnen vom Finanzamt nach Hause zugeschickt.
Für Eltern von "Sternenkinder" (Fehlgeburten mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm) besteht die Möglichkeit diese Geburt beim Standesamt anzuzeigen und hierüber auf Wunsch eine Bescheinigung zu erhalten.
Wenn Sie eine solche Bescheinigung möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
Sie haben die Möglichkeit, einen Vornamen für das Kind in die Bescheinigung eintragen zu lassen, auch wenn das Geschlecht noch nicht feststand.
Die Bescheinigung wird gebührenfrei ausgestellt.
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen für die Anmeldung eines Neugeborenen:
wenn Sie nicht verheiratet sind:
zusätzlich bei Spätaussiedlern:
Falls wir noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigen oder eine persönliche Vorsprache notwendig ist, hinterlassen Sie bitte Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.
Kim
Riemann
allgemeine Zuständigkeit Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Kindschaftsrecht, Urkundenanforderung für die Buchstaben D, E, F
standesamt
Montag
08 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag
08 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch
08 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag
08 Uhr bis 12 Uhr
Freitag
08 Uhr bis 12 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Heike
Rumpf
allgemeine Zuständigkeit Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Kindschaftsrecht, Urkundenanforderung für die Buchstaben: A, Sch, X
standesamt
Montag
08 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag
08 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch
08 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag
08 Uhr bis 12 Uhr
Freitag
08 Uhr bis 12 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Jasmina
Kull
allgemeine Zuständigkeit Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Kindschaftsrecht, Urkundenanforderung für die Buchstaben: H, I, J, C, St
standesamt
Montag
08 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag
08 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch
08 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag
08 Uhr bis 12 Uhr
Freitag
08 Uhr bis 12 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Monika
Knoche
allgemeine Zuständigkeit Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Kindschaftsrecht, Urkundenanforderung für die Buchstaben: S, W, T, Z, Q, U
standesamt
Montag
08 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag
08 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch
08 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag
08 Uhr bis 12 Uhr
Freitag
08 Uhr bis 12 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Regina
Maudrich
allgemeine Zuständigkeit Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Kindschaftsrecht, Urkundenanforderung für die Buchstaben: L, M, R
standesamt
Montag
08 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag
08 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch
08 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag
08 Uhr bis 12 Uhr
Freitag
08 Uhr bis 12 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Manuela
Treller
allgemeine Zuständigkeit Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Kindschaftsrecht, Urkundenanforderung für die Buchstaben: B, V, Y
standesamt
Montag
08 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag
08 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch
08 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag
08 Uhr bis 12 Uhr
Freitag
08 Uhr bis 12 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Claudia
Böckmann
Fachdienstleitung, allgemeine Zuständigkeit Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Kindschaftsrecht, Urkundenanforderung für die Buchstaben O, N, P
standesamt
Montag
08 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag
08 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch
08 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag
08 Uhr bis 12 Uhr
Freitag
08 Uhr bis 12 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Holger
Wissig
allgemeine Zuständigkeiten Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Kindschaftsrecht, Urkundenanforderung für die Buchstaben G, K
standesamt
Montag
08 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag
08 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch
08 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag
08 Uhr bis 12 Uhr
Freitag
08 Uhr bis 12 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Jede Geburt eines Kindes muss in Deutschland beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet - unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnort der Eltern.
Die meisten Arnsberger Babys kommen im Karolinen-Hospital zur Welt.
Nach der Entbindung melden Sie Ihr Kind bei der Patientenaufnahme im Krankenhaus an. Wichtig ist, dass Sie die "Erklärung zur Namensführung des Kindes" (Erklärung zur Namensführung des Kindes) vollständig ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterschrieben dort abgeben. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse für mögliche Rückfragen an. Die Geburtsanzeige wird Ihnen nicht ausgehändigt, sondern vom Krankenhaus direkt an uns weitergeleitet
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind auch im Serviceportal (https://portal.arnsberg.de/) der Stadt Arnsberg anmelden. Darüber leiten Sie die notwendigen Dokumente (Ausweise / Pässe/ Aufenthaltstitel, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, ggfs. Vaterschaftsanerkennungen und gemeinsame Sorgerechtserklärung) an uns weiter.
Wird Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt bei uns anmelden. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung der Hebamme oder eines Entbindungspflegers, der bei der Geburt anwesend war. Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung des Kindes einen Termin.
Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei.
Ebenso werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt für:
- die Agentur für Arbeit (Familienkasse) zur Beantragung von Kindergeld
- die Kreisverwaltung zur Beantragung von Elterngeld
- die Krankenkasse zur Beantragung von Mutterschaftshilfe
Zusätzlich stellen wir Ihnen eine Urkunde für private Zwecke (Urkunde für das Stammbuch, Internationale Urkunde) gegen eine Gebühr i.H.v. 10,00 € aus.
Für jede weitere Urkunde erheben wir eine Gebühr i.H.v. jeweils 5,00 €.
1. Geburtsurkunde | 10,00 € |
jede weitere Urkunde | 5,00 € |
Internationale Urkunde | 10,00 € |
jede weitere internationale Urkunde | 5,00 € |
Seit dem 01.04.2023 wird für die Versendung von Geburtsurkunden eine Portokostenpauschale i.H. von 1,60 € erhoben.
Ihr Kind wird automatisch bei der Meldebehörde angemeldet. Die Steueridentifikationsnummer wird Ihnen vom Finanzamt nach Hause zugeschickt.
Für Eltern von "Sternenkinder" (Fehlgeburten mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm) besteht die Möglichkeit diese Geburt beim Standesamt anzuzeigen und hierüber auf Wunsch eine Bescheinigung zu erhalten.
Wenn Sie eine solche Bescheinigung möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
Sie haben die Möglichkeit, einen Vornamen für das Kind in die Bescheinigung eintragen zu lassen, auch wenn das Geschlecht noch nicht feststand.
Die Bescheinigung wird gebührenfrei ausgestellt.
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen für die Anmeldung eines Neugeborenen:
wenn Sie nicht verheiratet sind:
zusätzlich bei Spätaussiedlern:
Falls wir noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigen oder eine persönliche Vorsprache notwendig ist, hinterlassen Sie bitte Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.
Altes Rathaus
Alter Markt 19
59821
Arnsberg
Tag | |
---|---|
Montag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Dienstag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Freitag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Altes Rathaus
Alter Markt 19
59821
Arnsberg
Tag | |
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Montag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Dienstag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Freitag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Altes Rathaus
Alter Markt 19
59821
Arnsberg
Tag | |
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Montag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Dienstag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Freitag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Altes Rathaus
Alter Markt 19
59821
Arnsberg
Tag | |
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Montag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Dienstag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Freitag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Altes Rathaus
Alter Markt 19
59821
Arnsberg
Tag | |
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Montag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
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Donnerstag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Freitag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Altes Rathaus
Alter Markt 19
59821
Arnsberg
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Montag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Dienstag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Freitag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Altes Rathaus
Alter Markt 19
59821
Arnsberg
Tag | |
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Montag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Dienstag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Freitag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Altes Rathaus
Alter Markt 19
59821
Arnsberg
Tag | |
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Montag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Dienstag: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 08 Uhr bis 12 Uhr |
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sowie nach Terminvereinbarung