Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Er stellt die langfristig beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebietes für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar und kennzeichnet die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde (§ 5 BauGB).
Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch (BauGB) als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn eine Darstellung im FNP die Funktion und Wirkung eines Bebauungsplanes zukommt z.B. Konzentrationszonen für die Nutzung von Windkraft oder die parzellenscharfe Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen). Darüber hinaus ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden.Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.