EU-Freizügigkeit

Wer Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, genießt innerhalb der EU Freizügigkeit.

Wenn Sie in Deutschland leben möchten, brauchen Sie keinen Aufenthaltstitel. Sie weisen sich lediglich durch Ihren Pass bzw. durch Ihre Identitätskarte aus. Eine Freizügigkeitsbescheinigung wird nicht mehr ausgestellt.

Sie müssen sich lediglich im Stadtbüro anmelden. Dort erhalten Sie auch eine Aufenthaltsanzeige, welche für die Ausstellung einer Freizügigkeitsbescheinigung erforderlich ist. 


Mehr zum Thema wer freizügigkeitsberechtigt ist, Familienangehörige, Daueraufenthaltsrecht und Arbeitsgenehmigung finden Sie hier Bundesministerium des Innern, fuer Bau und Heimat


Kontakt

Einbürgerungen / Allgemeines Aufenthaltsrecht

Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Am Hüttengraben 29
59759 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.

Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.