X

Wir sind wieder online!

Die Suchfunktion steht nach dem Cyberangriff leider noch nicht wieder zur Verfügung und wird erst später aktiviert.

Die gewünschten Inhalte lassen sich über das Maxi-Menü aber dennoch gut erreichen.
Wählen Sie oben einen der Hauptmenüpunkt aus, um zur Stichwort-Liste zu gelangen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Elternbeiträge Kitas

Elternbeiträge werden für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder die Nutzung eines Kindertagespflegeplatzes erhoben.

Die Elternbeiträge sind nach Einkommensstaffelung entsprechend der städtischen Elternbeitragssatzung zu entrichten.

Sollte der Elternbeitrag eine unzumutbare finanzielle Härte darstellen, kann ein Ermäßigungsantrag bei der Stadt Arnsberg, Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe | Beiträge gestellt werden. Familien die im Sozialleistungsbezug stehen sind von der Elternbeitragspflicht befreit.

Häufige Fragen

Elternbeiträge werden erhoben um einen Teil der Kosten für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeeinrichtung zu decken.

Hierbei ist zu beachten dass die Beiträge nicht direkt der jeweiligen Einrichtung zukommen, sondern in ein zentrales Budget für die Finanzierung aller Einrichtungen fließen.

Die Höhe der Elternbeiträge hängt vom Bruttojahreseinkommen der Erziehungsberechtigten ab. Die Beiträge sind sozial gestaffelt und ergeben sich aus den Beitragstabellen. Die Elternbeitragssatzung stellt die Rechtsgrundlage für die Berechnung der Beiträge dar.

Die Beitragstabellen sowie die Elternbeitragssatzungen finden Sie im Anhang.

 

Elternbeitragssatzung für Tageseinrichtungen und Tagespflege

In diesem Themefeld finden Sie die wichtigsten Dokumente und Formulare im Überblick.

Erkärung zum Elterneinkommen Kita (Kindertagestätte)

Erklärung zum Elterneinkommen Kindertagespflege

SEPA-Lastschriftmandat über Serviceportal

Bildung und Teilhabe - Informationen