für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island, Liechtenstein) ab 01.01.2021
Der Karteninhaber kann seine eID-Karte dazu nutzen, seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen.
Es werden keine Daten wie Foto, Unterschrift, Augenfarbe oder Größe auf der eID-Karte gespeichert.
Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte.
Die eID-Karte dient nicht als Ausweis- oder Reisedokument !!!Die Anträge werden aus produktionstechnischen Gründen bei der Bundesdruckerei in einem Zeitraum von 14 Tagen gesammelt. Nachdem die Produktion gestartet ist, werden die eID-Karten innerhalb von durchschnittlich 14 Werktagen produziert. Anschließend erfolgt der Versand an die Behörde.
Spätestens 48 Std. danach erfolgt der Versand des PIN-Briefes an den Bürger.
Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit Hilfe derer die Karteninhaberin / der Karteninhaber eine 6-stellige PIN selbst setzen können. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit.
Außerdem enthält dieser Brief eine PUK-Nummer und ein Sperrkennwort.
In Ausnahmefällen kann dieser Brief auch direkt an die Behörde geschickt werden.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt in den Stadtbüros der Stadt Arnsberg. Terminvereinbarung erfolgt über das
Serviceportal.
Alter
Die eID-Karte kann nur für Antragsteller, die das
16. Lebensjahr vollendet haben, und nur mit einer eingeschalteten Online-Ausweis-Funktion, ausgestellt werden.
Gültigkeit
Die eID-Karte ist 10 Jahre gültig.
Eine verkürzte Gültigkeit bei Personen unter 24 Jahren ist nicht vorgesehen.
Weitere Infos
Infos vom BMI