Ehefähigkeitszeugnis

Ausländische Staatsangehörige müssen vor einer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, da eine Ledigkeitsbescheinigung nicht ausreicht.

Sie sollten sich deshalb vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung erkundigen, welche Unterlagen für die Eheschließung im Ausland benötigt werden.

Ausländische Staatsangehörige müssen vor einer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, da eine Ledigkeitsbescheinigung nicht ausreicht. In den Fällen, in denen die Vorlage nicht möglich ist, muss eine Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses über das Standesamt beantragt werden, das die Unterlagen dann an das Oberlandesgericht in Hamm weiterleitet.

Das Standesamt wird Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne mitteilen, welche Unterlagen für die Ausstellung oder die Befreiung benötigt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de

Die Gebühr für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 40 Euro.

Hochzeit, Heirat, Trauung, Eheschliessung, Eheschließung, Ehefähigkeit

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