Jobcenter -
Leistungsabteilung
Bürgergeld
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Felbusch
Bildung und Teilhabe A-H
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Kubatzki
Bildung und Teilhabe N-Z
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Rottke
Bildung und Teilhabe I-M
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Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Bürgergeld oder Sozialhilfe), Kinderzuschlag, Leistungen gem. §2 Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld (auch bei vorläufiger Bewilligung) haben einen Anspruch auf diese Leistungen. Verschiedene Altersgrenzen sind zu beachten.
Die tatsächlichen Kosten können i.d.R. übernommen werden. Ein Taschengeld wird nicht gezahlt.
Die Kosten können i.d.R. in voller Höhe übernommen werden.
Es können Kosten in Höhe von derzeit maximal 15€ monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote erstattet werden. Den Berechtigten soll so die Teilnahme an entsprechenden Aktivitäten ermöglicht werden. Wenn der Betrag mtl. noch nicht gewährt wurde, können auch höhere Kosten übernommen werden bis max. 180€ jährlich.
Anträge können postalisch, per E-mail (auch gerne als Foto) oder per Einwurf in einen Briefkasten der Stadtverwaltung gestellt werden. Bitte geben Sie Ihre aktuelle Telefonnummer an, damit -falls erforderlich- eine umgehende Rücksprache erfolgen kann.
Bitte Antrag anfordern per Mail but@arnsberg.de
Bei der Beantragung von Lernförderung ist ein Zusatzfragebogen auszufüllen
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