Eltern haben nun Anspruch auf das neue Betreuungsgeld
Seit dem 01.08.2013 gibt es eine neue Leistung für Eltern, die ihr ab dem 1. August 2012 geborenes Kind zuhause betreuen und damit keine öffentlich geförderte Kindertagespflege bzw. -einrichtung in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld, das ab dem 01.08.2014 monatlich 150 Euro beträgt, gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Eltern des Kindes erwerbstätig sind. Bis zum 31.07.2014 betrug das Betreuungsgeld monatlich 100 Euro.
Wer Betreuungsgeld beantragen möchte, muss sich dafür an den Hochsauerlandkreis wenden, da in NRW Kreise und kreisfreie Städte für diese Leistung zuständig sind.
>>> Hochsauerlandkreis
Eltern haben nun Anspruch auf das neue Betreuungsgeld
Seit dem 01.08.2013 gibt es eine neue Leistung für Eltern, die ihr ab dem 1. August 2012 geborenes Kind zuhause betreuen und damit keine öffentlich geförderte Kindertagespflege bzw. -einrichtung in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld, das ab dem 01.08.2014 monatlich 150 Euro beträgt, gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Eltern des Kindes erwerbstätig sind. Bis zum 31.07.2014 betrug das Betreuungsgeld monatlich 100 Euro.
Wer Betreuungsgeld beantragen möchte, muss sich dafür an den Hochsauerlandkreis wenden, da in NRW Kreise und kreisfreie Städte für diese Leistung zuständig sind.
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